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mit zu beziehen, auf die Stelle Eredegars 1 , wo Aventicumin Gallia cisalpina, so bezeichnet dagegen ebenderselbe ioeiner andern, früher angeführten Stelle mit dem PluralneutrumOisalpina das zwischen Rhone und Alpen gelegene Land(S. 386 f. N. 5). Man sieht: das Unbestimmte und Schwankendeder geographischen Namen lässt einen sichern Schluss voneiner Stelle auf die andere nicht zu 2 . Hierzu kommt nochder tautologische Gebrauch des et bei nachrömischen, beson-ders altfränkischen Schriftstellern 3 . Diese Bedenken würdenfreilich wegfallen, wenn die Länder der Maxima Sequanorumje zur Lugdunensis gehört hätten. Allein in der Notitia pro-vinciarum et civitatum Galliae vom Anfang des 5. Jahr-hunderts, auf welche es hier zunächst ankommt, wird dieMaxima Sequanorum von der viertheiligon Lugdunensis be-stimmt unterschieden. Auch ist es unrichtig, anzunehmen,die Maxima Sequanorum sei im 4. Jahrhundert mit der Lug-dunensis I und II durch Theilung der ursprünglichen Lug-dunensis entstanden 4 5 . Die Helvetier speciell betreffend, ge-hörten dieselben nie zur ursprünglichen Lugdunensis®, sondernmit den Sequanern und Raurikern zu der von Augustus ge-bildeten Belgica, und als diese in die Germania superior undinferior umgewandelt wurde, mit den Sequanern und Raurikernzu ersterer, endlich aber, (seit Constantin I, wie Einige glaubten,in der That aber schon seit Diocletian) mit den genannten
1) Chron. II, 36.
2) 35s trifft hier vollständig zu, -was Jacobs S. 5 von den geogra-phischen Bestimmungen in der merovingischen Periode bemerkt: Les terinc»geographiques qui etaient depuis longtemps en usage continuent de sub-sister dans les recits des chroniqueurs et dans les actes, mais ils ont perduleur prdeision; ils errent d’une signification ä l’autre et traduisent bicBpar la confusion de leur sens le desordre universel des iddes.
■ 3) 'Roth S. 284 N. 31. Ein Beispiel dieses sprachlichen Missbrauchs
findet sich' schon in der geographischen Bestimmung hei Prosper Aqub-Chron. a. 379: Longobardi ab extremis Germaniae finibus Oceanique pr°"tinus litora Scandiaque insula magna egressi —, wenn nemlieh die ganz®Stelle nicht aus Paul. Diac. GL. I, 3-7, 10 interpoliert ist.
4) Dies die Annahme’Pagis a. 374, IX.
5) Wie Schöpflin I. 345, Haller I. 10 und Andere wollten.