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von Militärbeamten, um sich der Bteuerpflicht zu entziehen 1 ;in Gallien suchten die kleinen Grundbesitzer, um der Unge-rechtigkeit der Steuerbeamten zu entgehen, den Schutz derGrossen und Reichen, wobei sie dann freilich, von diesenmissbraucht, in das unfreie Verhältniss des Colonats geriethen 2 -Ein letzter Beweggrund 3 zum Schritte der Senatoren warsodann ihr Bedürfniss, sich durch die Burgundionen alsSchutzmacht gegen den Andrang anderer Barbaren sicher z ustellen 4 . Die Lugdunensis I war nemlich damals im Morden,in der Gegend von Langres, Angriffen sowohl der Frankenals der Alamannen ausgesetzt, wie denn beide Völker noch znAnfang der Regierung Maiorians in feindseliger Haltung erschei-nen 5 * * * * * und einige Decennien später, nach erfolgtem Umschwüngeder römischen Stimmung zu Gunsten der Franken, Burgundienzunächst auf dieser Seite von denselben bedroht wurde, dieAlamannen aber nach Besetzung des Elsasses sich vorüber-gehend auch in der nördlichen Lugdunensis I festsetzten,wo sie jedoch den Burgundionen wieder weichen mussten ■
1) P. Both Feudalität etc. S. 283 ff. und Troya I, 3. 1092 f. I, 4. 498-
2) Salvianus De Gub. Dei V. 95 f., Novell. Maior. Tit. I; v ä>fFr. Both Bürg. Zust. Galliens S. 9. 11 f., Troya I, 3. 1069 f. I, 4. 492,Petigny II. 319 f., Gaupp S. 70 f. , Wietersheim IV. 198 und P. B ot '’a. 0. S. 286 ff.
3) Nicht der einzige, wie Troya I, 3. 1230 glaubt.
4) Gelpke I. 317 f., Schmitt I. 142 (im Widerspruche mit S. 133) undWurstemberger I. 201, dieser mit den schon gerügten Irrthümern.
5) Sidonius Carm, XIII. 30-31; vgl. Troya I, 3. 1238. I, 4. 542,
der Bouquet I. 812 und Freret Oeuvr. VI. 147 vergleicht.
C) Siehe II. Abschnitt, I. Cap. Uebrigens weiss die Geschichte Nictü s
von „einer der Clausein des Vertrags von 456“ (richtig 457), welche de#
Burgundiouen die Verteidigung der Börner gegen die andringenden B ar
baren zur Pflicht gemacht hätte, wie Daguet S. 30 behauptet, und ehe»
so wenig von Kriegen, die, nach ebendemselben S. 31, Gundeuch infolg ehievon gegen die Alamannen zum Schutze des den Hörnern verbliebene 11Theils von Gallien soll geführt haben. Wohl aber ergibt sich die Defensivstellung, welche die Burgundionen zu Gunsten der Börner einnahmen,aus dem Titel des Magister militum, mit welchem Gundeuch spater, 1111J. 463 erscheint (Pagi a. 456, XIII, und unten Cap. XI), sowie aus ihre 1Verteidigung der Auvergne gegen die Westgothen (s. unten Cap. XI)>und dass die Burgundionen auch das römische Gebiet der Maxima Seq uanorum gegen die Alamannen verteidigt haben, ist jedenfalls wahrscbeinli 0 ' 1(s. unten Cap. XII).