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Erster Band.
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456
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Nach Obigem fallen auch verschiedene andere Ansichten,welche hinsichtlich der Landtheilung von 456 (457) geäussertwerden, als irrig von selbst dahin. So heisst es, die han-delnden Personen betreffend, die Theilung habe zwischenden Burgundionen und den Senatoren zu TJngunsten derübrigen Landeseinwohner stattgefunden 1 ; oder die Senatorenseien von den Burgundionen nur beigezogen worden, um dieHärte der angeblich von Bicimer zu ihren Gunsten angeord-neten Theilung zu mildern 2 , und sie seien hiebei die römischenCommissäre gewesen 3 ; oder sie seien hinwider als die grossenGrundbesitzer bei der Landtheilung schlecht weggekommen,weil sie als Gegner der Eroberer hätten gelten können, wo-gegen die Curialen und Colonen als Opfer der römischenMissverwaltung wahrscheinlich glimpflicher behandelt wordenseien 4 . Was sodann den Charakter der Landtheilungim Allgemeinen betrifft, so stünde deren Ungerechtigkeit imWiderspruche mit dem Zeugnisse der Milde, welches Orosiusden Burgundionen gebe 5 . Den Theilungsmodus selbstbetreffend, soll die Theilung nach individuellen Landloosenerst in den angeblich um 470 durch den Kaiser Anthemiusden Burgundionen abgetretenen Theilen Galliens, oder dochnur ausnahmsweise in denjenigen, welche im J. 456 besetztworden seien, stattgefunden haben 6 ; in letzteren sei die Land-theilung nach Quartieren oder Cantonen (pagi) geschehen,so zwar, dass die Burgundionen, als Jäger und Hirten, denRömern das cultivierte Land und die Städte überla'ssen und

1) Dunod I. 246; dagegen Bochat II. 176 N. 2.

2) Dubos, nach der oben S. 434 Not. berührten Hypothese.

3) Bochat II. 176.

4) Forel S. XXIX nach der haltlosen Eroberungstheorie (S. 433 ff. N. 2)und wie wenn die Curialen nicht eben die Senatoren gewesen wären.

5) S. 433 f. N. 2.

6) Gingins S. 224. 278 ff.; ebenso Troya I, 3. 1293 und CrousazS. 20 ff. Gegen jene angebliche Abtretung s. Cap. XI. Troya I, 3. 1296(a. 471) findet übrigens den Grund der vielen von den Burgundionen er-langten Vortheile in der Verwandtschaft Kicimers mit dem burgundio-nischen Königshause.