87,900 Mann, was eine Volkszahl von 263,700 Seelen er-gibt. Von dieser Volkszahl gesellte sich hei der Ausbreitungnach der Lugdunensis I (457) zur dortigen gallo - römischenBevölkerung ein der Grösse der Provinz entsprechender Theüiein wie grosser, bleibt eben so unbestimmbar, als das nume-rische Verhältniss der Volkstheile, welche sich später nachanderen Provinzen Galliens ausbreiteten 1 . Deutliche Spurender Ausbreitung der Burgundionen sowohl in der Lugdn-nensis I, als in anderen von ihnen besetzten Provinzen -wer-den ans später in den burgundionischen Grabschriften be-gegnen, ohne dass sich daraus irgend ein Schluss auf dieStärke der dortigen burgundionischen Bevölkerung zieheolässt; höchstens können jene Spuren, unter sich verglichen»uns Einzelbilder der Dichtigkeit derselben geben 2 .
Bevor wir die geschichtliche Entwicklung der Gebiets-und Machterweiterung der Burgundionen weiter verfolg 6 ®’sind jetzt noch die Ereignisse zu betrachten, welche als nächst 6
1) Dubos III. 2 T. II. 214 glaubt, die ostrheinischen Burgundion® 11hätten sich um 456 (457) ihren Volksgenossen in Gallien grössten® 0angesehlossen, um der Wohlthat der Landtheilung theilhaftig zu vrer& eJ1 ’es sei nemlich später keine Bede mehr von Burgundionen in German 1 ® 11 ’und wenn in der Lex Burgundionum neue Ankömmlinge erwähnt
so sei damit nicht gesagt, dass sie aus Germanien (dans la German'®>schreibe de la G.) gekommen seien. Hierbei wird gänzlich verkannt, d 9 ®die linksrheinischen Wohnsitze, aus welchen, nach obiger Annahme, s ^ eInoch jene späteren Zuzüger hätten kommen können, von den Burgundi 0 ®im J. 443 geräumt wurden (S. 380 ff.); über die fragliche Stelle derBurg. s. S. 330 f. N. 6. Nach Hisely in MDB. IX. 4, der die Burgundi 0 ®^zu Anfang des 5. Jahrhunderts 80,000 Mann stark in Gallien eingedrung ^glaubt (S. 252 N. 1), wären die in Kämpfen Gefallenen durch eine ®®Generation ersetzt worden, und mit Zuzahlung der Weiber und K 1
käme man auf mehr als 200,000 Seelen, die sich der Bevölkerung all
dien ® 9
Provinzen beigesellt hätten, welche er im J. 456 von den Burgunmbesetzt werden lässt (S. 437 N. 4).
2) Siehe II. Abschnitt, hier und da.