479
Kaiser Severus oder von ßicimer entgegen gestellt worden 1 .Als Inhaber der militärischen Macht in den betreffenden TheilenGalliens, erhielt Gundeuch, der Roms Oberhoheit formell an-erkannte, den entsprechenden römischen Titel (S. 157) 2 .
Ein merkwürdiges Zeugniss für die Machtstellung, welchedie Burgundionen um 467 in Gallien neben den Westgothenmne hatten, findet sich bei Sidonius, wo er von dem hochver-rätherischen Plane Arvandus’, des Präfecten Galliens, spricht,der im J. 467, um dem kürzlich von Byzanz eingesetztenKaiser Anthemius 3 mit Hülfe der Westgothen und Burgun-dionen entgegen zu arbeiten, dem Westgothenkönige Eurich 4
1) Valesius Rfr. V. 199 = Dubos III, 6 T. II. 280 f.: von Severus;P^tigny II. 190 : von Ricimer; ebenso Türk II. 12 mit Rücksicht aufGundeuchs Yerwandtschaftsverhältniss zu dem so mächtigen Patricius. Das^ann der Ertheilung der Würde ist jedoch unerweislich, wie Bindingk 66 bemerkt.
2) Türk II. 12 bezweifelt aus nichtssagenden Gründen die staats-r echtliche Bedeutung dieses Titels im Verhältnisse zu Rom. Richtigerurtheilen Gaupp S. 293 (= Crousaz S. 9. 20) und Binding I. 66. Siehe■Einleit. S. 156 ff. Bethmann GRC. I. 143 f. findet darin, dass die Burgun-öionenkönige, obschon sich als selbstständige Beherrscher ihres StaatsgebietsSerierend, von Rom, dann selbst von Ostrom die Titel eines Magisterttülitum und Patricius annahmen, eine Zwitterstellung dieser Könige zumrömischen Reiche.
3) Thronbesteigung am 12. April 467; Nachweis der Quellangabenbe i Pagi a. 467, II, und Hille S. 17.
4) Theodorichs II Bruder, wurde Eurich im J. 467 dessen Mörder
Nachfolger; s. Idatius und Marius a. 467 und Isidoras Chron. Goth.
be i Labbe II. 66; vgl. Dubos III, 9 T. II. 327 f. und Garzon zu Idatius8 - 118 N. 1. 2, S. 262. Der Annotator zu Victor Tunn. setzt den Re-gierungsantritt in’s J. 466, mit dem Beifügen: regnat annos XVI; danachStiert Zumpt a. 466. Das Datum bei Idatius und Marius ist jedoch vor-2 uziehen und statt XVI ist XVII zu schreiben, da Eurich im J. 484 ge-storben ist, wie es später sich zeigen wird. Der sogen. Severus Sulpieiusschreibt S. 451: X. (anno Leonis = 466) Theudericus Rex Gothorumab Eurico fratre suo Tolosa occiditur; dann fährt er nach dem Zusatze:Obiit Severus Imperator, der zum J. 465 gehört, also fort: et levatus estA nthi m i us (1. Anthemius) Romae ann. X., was aber so wenig als EurichsRegierungsantritt, in’s 10. Jahr Leos (466), sondern, wie jener, in’s 11.
fällt. Ist aber Anthemius’ Regierungsdauer gemeint (vgl. vorherSeverus), so ist V. statt X. zu schreiben. Ueber die verschiedenen Namens-sehreibungen: Euricus, Eoricus (Sidon. Ep. VIII, 9), Euarix (Sidon. Ep,