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Erster Band.
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als Urheber jener Verleumdung, mit dem Bemerken, cs habedieselbe, bei der Herzensgute des „Tetrarchen“ Chilperichund bei dem beschwichtigenden Einflüsse seiner Gemahlin(die mit Tanaquil und Agrippina, wie Chilperich mit Lucumound Germanicus, scherzhaft verglichen wird ) 1 keine Wirkunggehabt; auch würden, fügt Sidonius bei, ähnliche Verleum-dungen Hichts schaden, so lange die gegenwärtige Machtüber das „lugdunensische Germanien“ herrsche. Mag nunder als „tetrarcha noster“ bezeichnete Chilperich der frühererwähnte Bruder Gundeuchs oder einer der vier Söhne desLetztem sein (was unten zu ermitteln ist): er erscheint hierals Machthaber über die sogenannte Lugdunensis Germania,das heisst über die von den germanischen Burgundionen be-setzte Lugdunensis regio oder Lugdunensis I, deren Haupt-stadt Lugdunum ohne Zweifel der Herrschersitz war 2 . Imgleichen Briefe wird sodann Chilperich von Sidonius, gegen-über seinem Halbbruder, der zu Vienne wohnte, „communispatronus“ benannt, offenbar mit Bezugnahme auf die gleich-zeitige Machtstellung Chilperichs als Schutzherrn der Lug-dunensis I und der Viennensis 3 . Geht also aus dem Aus-drucke „communis patronus“ hervor, dass Chilperichs Machtsich nicht bloss auf die Lugdunensis I, sondern auch auf dieViennensis erstreckte, so erhellt Letzteres noch deutlicheraus dem vorhergehenden Briefe. Hier ist sowohl Vienna(Vienne), die Metropole der Provinz, als die Stadt Vasio

1) S. 126. Der vorerwähnte Scholiast bemerkt zu Tanaquil u. s. w.:t°tum hoc hyronice dictum, und fährt, im Irrthume consequent fort: loquitur‘Oiteni de fredegunde chilperici uxore.

2 ) So erklären Sirmond Not. S. 94, Valesius Rfr. V. 240, DubosVl, 12 T. II. 403, Walckenaer II. 379 f. und Troya I, 4. 572 den von®avaro S. 322, Valesius NG. S. 34 und Binding I. 73 missverstandenen^usdruek richtig. Mascou II Anm. II S. 3 fasst, recht verstanden, die

'Ugdunensis Germania ebenfalls in obigem Sinne auf; Binding I. 73 N. 288^tiert falsch Mascou X cap. 32 und beschuldigt ihn fälschlich zu weiterassun g des Namens.

3) Von einer Viennensis Germania im Gegensätze zur Lugdunensisor mania und als Gebiet eines Andern als Chilperichs, etwa Gundobads,

hinding I. 73 aus dem Ausdrucke Lugdunensis Germania folgert, kann

nicht die Rede sein