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Erster Band.
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nur folgende Truppen: Milites Latavienses Olinone 1 , so istnach den Erörterungen von Böcking 2 nicht zu zweifeln, dassdem Dux, der zu Vesontio residierte 3 , ausser obigen, speciellihm zugewiesenen noch anderweitige Truppen ungenannterStandorte am Oberrhein zur Verfügung gestanden sind 4 .

Wäre übrigens die Niederlassung der Alamannen dies-seits des Rheins nach einem Anschlüsse der römischen Pro-vincialen an dieselben erfolgt, wie Einige wollen, so hätteeine geordnete Landtheilung mit den römischen Grundbesitzernstattgefunden 5 . Nach der gewöhnlichen und richtigen AnsichtHessen sich jedoch die Alamannen diesseits des Rheins nurerobernd nieder, und in diesem Ealle hatte eine solche Theilungnicht statt 6 , wohl aber eine Landtheilung der Eroberer untersich, wobei die ohnehin grösstentheils zu Colonen herabge-

1) Edenburg, urkundl. Olimberc, unter Neubreisach, s. Böcking II. 816 f.andere Deutungen s. bei Ochs I. 112 f., Walckenaer II. 428 und Trouillat Is - LV1 f.

2) II. 810 ff.

3) Schöpflin, Mommsen a. 0. S. 12 und Gingins im ASG. VII, 93meinen irrig: zu Olino. Dagegen will Valesius NG. S. 599 in der Not.’hgn. a , o. geradezu lesen: Milites Batavi Vesontione.

4) Noch viel weniger darf mit Wurstemberger I. 167 aus dem Um-stande, dass im „Verzeichnisse der Provinzen und Würden des Reiches“Ortschaftsangaben im Betreff der Ostschweiz fehlen, die schon 380-410e Wgetretene alamannische Occupation derselben vermuthet werden. Istne *lich die Notitia (libellus) provinciarum gemeint, so ist darin die Ost-sohweiz grossem Theils in der Baetia I, wo überhaupt keine Ortsangaben,geringem Theils in der Maxima Sequanorum begriffen. Meinte aber Wur-stemberger die Notitia dignitatum utriusque imperii, so ist diese ein Staats-kalender, nicht eine Topographie, und zwar sind in ihr neben den Central-stellen Galliens, den 6 Consulares und 11 Praesides, die untergeordnetenCivil- un d Militärbeamtungen keineswegs vollständig verzeichnet (Jacobs

’ ®4); dagegen erscheint dort unter dem Dux provinciae Raetiae I et IIa herdings ein Tribunus cohortis Herculeae Pannoniorum Arbonae, zuM°n (Kot. dign. P. II c. 34).

5) Lediglich auf einer Verwechslung mit der zudem missverstandenenar gUndionischen Landtheilung scheint zu beruhen, was M. Wirth I. 305

® a gt: „Von den Helvetiern (Osthelvetiern?) wissen wir, dass sie, um. Uae vor den Alemannen zu haben, denselben freiwillig zwei Drittheileres Landes abtraten.“

®) Gaupp S. 555, einigermassen im Widerspruche mit S. 273.