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Zweiter Band.
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Gr

l Giizverhältnissc und spatere Namen des Stadtgebietesvon Lang res.

Uns will scheinen, die hierseitige Grenze Burgundienskönne schon um deren Sicherheit willen nicht über die Berg-kette der Cote-d’Or hinaus auf den oberen Lauf der Yonneu nd der Seine, zwischen welchen Blässen das Tonnerrois liegt,ails gedehnt worden sein 1 . Die Eaturgrenzen sind in diesem," le in anderen Fällen, massgebender als die Diöcesangrenzen& e Wesen. Aus dem gleichen Grunde beschränken wir die■^ordgrenze des Stadtgebiets von Langres, beziehungsweise

hierseitigen Theils von Burgundien, auf das Vogesen-uateau von Langres. Die Beweise, durch welche man inobigen zwei Bichtungen über die angegebenen Grenzen hinaus4e gendes zu Burgundien ziehen will, beruhen auf gefälschten^“künden oder auf trügerischen Eückschlüssen aus Angabenberührend aus der Zeit des fränkischen Burgundiens, welchesbekanntlich nicht innerhalb der Grenzen Altburgundiens stehengeblieben ist.

In römischer Zeit unter der civitas Lingonum mit^griffen, ist das- Stadtgebiet von Langres im Mittelalter (von

Burgundionenzeit her) der pagus Lingonicus, später^ as Langrois in der Bourgogne, mit der HauptstadtIngres 2

C h ä 1 o n.

^geblicher Reichstag anlässlich der Verheirathung vonChlotilde, u. s. w.

In der Hotitia Galliae als vierte Stadt der Lugdunensis I,Viowohl nur als castrum, aufgeführt, hat Chälon eine unheil-volle Bedeutung in der Geschichte Burgundiens erlangt, wenn^selbst, wie Fredegar 3 erzählt, auf Chlotildes Veranlassung

J-53, die Aechtheit der Urkunde ebenfalls verfechtend, glaubt, es habe

öie eivitas Lingonum, nicht aber das ganze Bisthum Langres denJllr gUndionen gehört und das Tonnerrois sei von den Römern unmittelbar11 ‘bß Franken gekommen.

D Monfalcon I. 147 zählt die Yonne und Seine zu den Flüssen,"^Iche die Niederungen der Provinzen Burgundiens durchlaufen haben.

2 ) Gudrard im AH. 1837 S. 106.

3 ) EFr. epit. c. 18.