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Sind, aber die von Gregor von Tours abweichenden Nach-richten der Historia Francoruin epitomata, als aus sagenhafterUeberlieferung geschöpft, überhaupt mit Misstrauen aufzu-nelimen 1 , so gilt dies ganz besonders von jenen Erzählungen:*ie sind wol nur romanhafte Ausschmückung 2 , wiewohl sienicht eigene Erfindung, sondern sagenhafter Aufzeichnungentnommen zu sein scheinen 3 . In der That ist im Obigenfier Umstand, dass Chälon als der Ort bezeichnet wird, w T oein Reichstag gehalten worden sei, der Geschichte des frän-kischen Burgundiens entlehnt, in welchem jene Stadt die Resi-denz Guntrams gewesen (S. 79); so residiert noch im Wal-tharms der Burgundionenkönig Herricus zu Chälon 4 . DasZusätzliche der Ermordung von Chlotildes Brüdern, sowie dieabschwächende Anticipation der Rache Chlotildes, sind schonfrüher bemerklich gemacht (I. 193.557). Das Prophetischefreilich, wasAridius in den Mund gelegt wird, ist dem wirklichenVerlaufe der Geschichte durchaus entsprechend, weil dem-selben entnommen 5 . Im Uebrigen ist die Person des Aridiusselbst und seine einflussreiche Stellung am Hofe, wie Eredegardieselbe darstellt, anderweitig hinlänglich verbürgt (I. 153),
1) Dubos I. Disc. prblim. S. 32, Löbell S. 165 N. 2 und RothS. 297 f.
2) Valesius, citiert S. 22 N. 1, Ruinart zur Hist. Fr. epit. c. 18S- 557, Biinau I. 597 f. (der doch S. 596 f. das Meiste wiederholt) und diefranzösischen Herausgeber Gregors, Opp. I. 207 N. 3.
3) Fauriel I. 273. II. 503, Löbell S. 428 N. 3, Giesebrecht im Anhängezu Gregor von Tours II. 265 f., nach welchem Gregor die von Fredegarbenutzten Sagen bereits gekannt, aber ernüchtert hätte. Aehnlich urtheiltBinding I. 112 N. 409. Bornhak S. 207 N. 1 hält den Bericht GregorsHBr. II, 28 für gleich romanhaft, wie die Erzählungen Fredegars c. 18,der Gesta Francorum und der Hist, epitomata (wie wenn diese vonBredegar verschieden wäre); er missbraucht dafür Junghans S. 47 ff., der
52 das Historische des Berichts von Gregor festhält.
4) Vs. 52 Forte Cauillonis Herricus sedit —, was Fischer Praef.
XIII und zur Stelle S. 6 historisch zn rechtfertigen vergeblich bemüht ist.
5) Du Chesne I. 9 f., der übrigens nach den Gesta Fr. (S. 21 N. 3)die Hochzeit nach Soissons verlegt, sagt mit kräftiger Wahrheit: Lesflambeaux des nopces furent si funestes, quo non seulement ils embraserentdepuis toute la Bourgongne, mais aussi consominereut entierement la souchedes aneiens Roys Bourguignons.