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Zweiter Band.
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wähnte Angabe, dass Chlotilde, des Frankenkönigs (Chlodwig)Gemahlin, mit Hülfe eines Bischofs Lupus, der aus Ober-Bur-

Syagrius (48G), welchen somit die Burgundionen Beistand geleistet hätten.Abgesehen davon, dass die Geschichte von einem solchen Beistände schweigt,enthält die ganze Erzählung eine Menge Unwahrscheinlichkeiten, ja Un-möglichkeiten. Chlodwig war im angedeuteten Zeitpuncte noch Heideund kümmerte sich damals gewiss nicht um die Besetzung des Bischofs-stuhles zu Auxerre. Eben so unwahrscheinlich ist es, dass er kriegsge-fangcne Römer und Burguudioneu durch Eptadius mit Geld versorgt hat.Obwohl Bischöfe sehr oft Kriegsgefangene, sowohl Landeskiuder als An-gehörige von Nachbarstaaten, durch Lösegeld aus ihren eigenen und kirch-lichen Mitteln befreiten (Beispiele s. Einl. I. 128 und bei Le Blant II. 296 f.;Binding I. 133 N. 464 berührt dies nur obenhin), so konnte doch Eptadius,zum Bischöfe von Aftxerre ernannt und fränkischer Untertlian geworden,sich nicht in die Angelegenheiten Burgundiens mischen und den Loskaufdortiger italischer Kriegsgefangenen betreiben. (Es ist dies wol nur eineungeschickte Entlehnung aus Ennodius Vita S. Epiphanii.) Davon dasskurze Zeit nach diesem angeblichen Loskaufe, der doch nicht später als494 zu denken ist, Börner (sic) auf Befehl des Burgundionenkönigs in’sLimousin eingefallen seien und dort 3,000 Kriegsgefangene gemacht hätten,die auf Verwendung des Eptadius beim Könige Sigismund (rex Sigismundus)freigegeben worden seien, weiss die Geschichte Nichts, selbst wenn mitden „Römern “ Burgundionen, mit dem „König“ Gundobad und mit dem„König Sigismund“, welchen Lecointe a. 500, IV, und Cuper Comm. praev.§ 12 S. 777. 781 N. n. wörtlich verstehen, nur der Königssohn Sigismundgemeint sein sollte, wie Petigny II. 649 und Belloguet CRB. S. 173 f.annehmen. (Lecointe a. 0. schliesst aus der Stelle, dass Eptadius in Bur-gundien geblieben sei und noch unter Sigismunds Regierung gelebt habe;ebenderselbe a. 525, IV, hält es für ungewiss, dass Eptadius in diesemJahre noch gelebt habe.) Der fränkisch-westgothische Krieg im J. 507, anwelchen Petigny II. 648 f. und Rinding 1. 196 f. bei jenem Einfalle denken,folgt in der Vita erst nach, wie Belloguet CRB. S. 174 bemerkt, der dasangeblich beim Einfalle in’s Limousin genommene Castrum Idunum sowenig, als G. Cuper Comm. praev. S. 781 N. 1., heimweisen kann. Zudemkonnte der fränkische Bischof Eptadius die Ereigebung westgothischerKriegsgefangener der Burgundionen unmöglich befürworten; eher nochkonnte er später, nach Chlodwigs'Krieg mit Alarich, sich für die Los-gebung westgothischer Kriegsgefangener der Franken verwenden, wie derHagiograph schliesslich will glauben machen. Ausserdem schweigt dieBischofschronik von Auxerre betreffenden Orts, bei Labbeus I. 418 f. =566 f., von dem angeblichen Bischöfe Eptadius, ebenso die zu Auxerre ver-fasste anonyme "Weltchronik (Chronicon Antissiodorense cet. ed. Canius-saeus. Trecis 1608. 4 U ) S. 63 r. v. Dagegen erwähnt erstere Chronika. 0. den Optatus, der, ein Zeitgenosse des Papstes Vigilius, des Kaisers