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Zweiter Band.
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unzweifelhaft schon zu Chlodwigs Zeit fränkisch gewesen;dies wird jedoch durch die Unterschrift des dortigen BischofsCamillianus am 1. Concile von Orleans weit sicherer beur-kundet, als durch jene Erzählung Fredegars 1 .

Nevers.

Vertretung am epaonensischen Concile; die BischöfeTauricianus und ltusticus; späteres Stadtgebiet.

Sind Sens und Auxerre, wie wir gesehen haben, denFranken irrig zugewiesen worden, so ersieht man dagegenaus der Vergleichung einer der Unterschriften des epaonen-sischen Concils mit einer Angabe späterer Notitiae prov. etciv. Galliae, dass ein Nebenpunct der Lugdunensis IV oderSenonia allerdings zu Burgundien gehört habe. Es nanntesich nemlich keiner der Bischöfe des epaonensischen Concilsnach einer der in der authentischen Notitia angegebenenStädte dieser Provinz; vielmehr waren mit Ausnahme vonSens und Melun jene Städte als Bischofssitze am 1. Concilevon Orleans repräsentiert (S. 107), welche Stadt nachmalsim fränkischen Burgundien eine hervorragende Stellung er-' langte (S. 78 f.). Wohl aber unterschrieb sich ein Tauricianusauf dem Concile zu Epao als episcopus civitatis Nivernensium.Diese civitas ist nun das alte Noviodunum oder Nevirnum(heutzutage Nevers an der Loire, unweit ihrer Vereinigungmit dem Allier, Dep. Nievre), welche in jüngeren Notitiae alscivitas Nevernensium oder Nivernensium den Städten derLugdunensis IV angefügt wird, so dass die Städtezahl inder Rubrik mit VIII statt mit VII angegeben ist 2 . Dagegen

1) Belloguet CRB. S. 115 citiert in erster Linie Fredegar, in zweiterdie Concil-Unterschrift, um Troyes den Franken zuzuweisen.

2) Bei Du Chesne SS. HFr. I. 9 und Guerard S. 17. Leboeuf inColi. Leber II. 205 will in der Concilunterschrift statt NivernensiumNivedunensiuin lesen und dieses auf Nivedunum Equestrium oder EquestrisNoiodunus (Nyon, s. unten Cap. 9) als vermeintlichen Bischofssitz be-ziehen, Nevers aber den Franken vindicieren — Irrthümer, die Nachschreiberan Gingins, Dcy im Möm. de Frib. IV. 71 u. A. gefunden haben, aber vonBelloguet CBB. S. 156-161 gründlichst wiederlegt sind. Das nichtige hatübrigens schon Lecointe a. 517, IV, a. 523, VII, a. 534, V, a. 536 N. 227.Es wird zwar Nevirnum oder Nivernis bisweilen mit Nivedunum verwechselt