gehört hieher auch die Stelle 1 : opusculi mei iam diu quaesituspraedo. Auf wirkliche Zerstörungen bei Einnahme der Stadtscheint der Ilomilientitel 2 : In restauratione baptisterii incivitate sua Vienna, mit dom dazu gehörigen kleinen Frag-mente: . . . temporum perturbationes quibus . . , d. h.hie Stürme der Zeitläufe u. s. w., hinzudeuten. 3
1) Ep. 38.
2) Opp. S. 158.
3) Es ist hier noch Einzelnes über die Präcedentien der Belagerungvon Vienne, über die Einnahme der Stadt und ihre Folgen zu erörtern. Uebordie Belagerung -von Avignon, den Friedensschluss mit Chlodwig und dessenAbzug s. unten bei Avignon. — Der bei Gregor. Tur. II, 33 und in derPassio S. Sigismundi cap. 3 wiederkehrende Ausdruck resumptis viribusbei Marius a. 500: Gundobagaudus resumptis viribus Viennam cum exer-citu circumdedit, ist zunächst vom Sammeln der Streitkräfte, des treuge-bliebenen Volkstheils zu verstehen. Dass aber Gundobad auch durch west-gothischen Beistand sich verstärkt und die Oberhand gegen Godcgisclgewonnen hat (was Derichsweiler S. 62 annimmt, llinding I. 157 N. 533aber nicht in den Quellen findet), wird wahrscheinlich aus der nachlierigcnUebersendung kriegsgefangener Franken an Alarich, sowie aus einer hiehergehörenden Bestimmung der Lex Burgundionum Tit. 107= A dd. II § 4,wonach gothische, d. h. westgothischc, Kriegsgefangene der Franken inBurgundien Aufnahme finden sollen. Vgl. Bluhme BBA. S. 217. GrimmS. 708 erkennt in der Stelle der Lex Burg, ein Beleg der engen Ver-bindung der Burgundionen mit den Westgothen, wie sie die Sage imWaltharius v. 80 auch in der Verlobung der Königskinder von Burgundicnund Aquitanien andeute. Dubos VI, 7 T. IV 193 missdeutet die „gothischenKriegsgefangenen der Franken“ auf Römer in dem von Chlodwig erobertenwestgothischen Gebiete; Türk III. 115 N. 336 denkt an die Bundesge-nossenschaft der Burgundionen mit den Franken im westgothischen Kriege;Le Blant II. 286 N. 8 fasst obige Gesetzbestimmung irrig als einen Act derGrossmuth auf. Nach Gibbon c. 38 hätte Gundobad die Krieger Chlodwigsaus Klugheit verschont und dem Westgothenkönige zugeschickt. JvMüllerI. 108 glaubt, Gundobad habe sich mit dem Beifalle des ganzen Volkes(doch wol nur des treugebliebenen Volkstheils) gegen Godegisel erhoben(ebenso Vögelin-Escher I. 13) und erst nach Unterdrückung des Usurpatorseinen Bund mit den Westgothen geschlossen. — Die Unthätigkeit Chlodwigsbeim Umschwung der Dinge in Burgundien wird von Gibbon c. 38 ausdem Anerbieten von Bundesgenossenschaft und Vasallität seitens Gundobadserklärt (hiegegen S. 32 Not.), sowie daraus, dass Gundobad die Gallo-ltömer durch Concessionen gewonnen habe; letzteres ward jedoch erst innächster Folgezeit möglich (S. 33 f.). JvMüller a. O. erklärt die Sachedaraus, dass die Franken damals an entfernten Grenzen (?) kriegerisch
Jahn, Geschichte d. Burgundionen. II. 'J