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aber die Verbannte nicht sehen durfte 1 , sandte er Aurelianus,einen Römer, ab, der dieselbe, wo möglich, durch List zuGesichte bekommen sollte. Dieser kam als Bettler verkleidetheimlich zu Chlotilde, die mit ihrer Schwester Sedeleubazu Genf w r ohnte 2 3 , und überbrachte ihr Chlodwigs Auftragund Brautring. Chlotilde nahm letztem in Empfang, be-schenkte den Ueberbringer mit 100 Solidi und mit ihremFingerringe und trug ihm auf, Chlodwig zu melden, er mögesie alsobald durch Gesandte bei ihrem Oheime Gundobad zurEhe verlangen; die Gesandten aber sollten, nach dessen Ein-willigung, einen diesfälligen Reichstagsbeschluss veranlassen.Wenn man nicht eile, befürchte sie, die Rückkehr des nachConstantinopel zum Kaiser gesandten Aredius, eines könig-lichen Rathes, möchte Alles vereiteln. (Hier noch ein Zwischen-fall mit dem gestohlenen Bettlersack des zurückkehrendenAurelianus.) Chlodwig, hiervon in Kenntniss gesetzt, sandtesofort an Gundobad, um die Ehe mit Chlotilde zu begehren,und dieser sagte die Uebergabe der Braut zu, indem er einer-seits sich scheute einen Abschlag zu geben, anderseits ChlodwigsFreundschaft zu erwerben hoffte u. s. w. 8 Diese Erzählunghat den Genfer Romantikern einen recht willkommenen Stoff
1) Dieser Zug kommt bei Gregor HFr. II, 28 nicht vor; BornhakS. 207 mengt ihn der Erzählung Gregors bei.
2) Fredegar a. 0. c. 18: Cumque ad Januam civitatem, ubi Chrote-childis cum germana Sedeleuba sedehat, venisset cet. mit der Var. adjanuam civitatis statt ad Januam civitatem; Du Chesne SS. HFr. I. I 28hat ad Genovam civitatem; ad Januam civitatem schreiben Ruinart S. 557und die französischen Herausgeber Gregors von Tours Opp. IV. 171 N. 2nach cod. Clarom. Janua eivitas ist s. v. a. Geneva civ., nach einer altenForm des Namens von Genf. Valesius Rfr. V. 252 interpretiert richtig 1Genevam Allobrogum; ebenderselbe NG. S. 229 führt unter den späterenNamensformen Genfs aus Fredegar a. 0. c. 18 Januva an, was HSS. ent-nommen scheint und der oben S. 159 N. 1 berührten, von Ruinart a. 0. ver-glichenen Schreibung Januba nahe kommt. Die Bongarsische Bern. HS.Fredegars (Nr. 318) bestätigt ad Januam civitatem, was auch Forel S. 10und RG. S. 16 Nr. 43 gutheissen. Eine weitere Namensform findet sichim Hagiologion bei Labheus II. 703: III. Kal. Oct. Civitate Januig(depositio) S. Salonis, episcopi et confessoris, ebenso bei TJsuard Mart. WKal. Oct. S. 138 Mol. II, wo Saloni das Richtige.
3) Das Weitere c. 18 siehe oben bei Chälon S. 92 ff.