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Zweiter Band.
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a n der Angabe Fredegars nur das gelten lassen, dass zuAnfang des 6. Jahrhunderts eine dem h. Yictor geweihte

und AS. S. 34 A, Rilliet in MDG. XVI. 16 und N. 2. Nach einer vonSpon I. 212, Besson S. 94, Blavignac AG. S. 289 f. u. A. aus Baroniuswiederholten Sage wäre die St. Victorskirche ursprünglich ein dem Jupiter,Mars und Mercuvius geweihter Tempel gewesen nnd zu Ehren der heiligenThebäer Victor, Vincentius und Ursus umgeweiht worden. Eine Bestä-tigung dieser Sage soll ein Votivstein sein, welcher, die Namen jenerGottheiten tragend, in der ehemaligen Victorskirche vorhanden gewesenist (Fazy in MIG. XII. 61); dieser Stein hat aber viel eher die Veran-lassung zur Sage gegeben, wie Eilliet in MDG. XVI. 15 richtig vermuthet.Vögelin-Escher I. 13 macht aus der St. Victorskirche schon ursprüngliche in Kloster. Aeltere Scribenten, wie Du Chesne I. 4, erzählen die Stiftungder Kirche ohne Quellangabe, wahrscheinlich in Entstellung der ErzählungFredegars und des AVortlauts der hienach erwähnten Inschrift, also: Sede-l e uba (nemlich jene angebliche Gemahlin des fictiven Gaudiseis, s. oben)habe auf den Eath Donatians und Eusticus’, der Bischöfe von Genf undSt. Moritz (Mavtinach ?), die Gebeine des h. Victors von Solothurn nachGenf bringen und daselbst zu seinen Ehren eine grosse und prächtigeKirche bauen lassen. Andere gehen auf die historische Sedeleuba zurückUnd lassen die Gründung der Kirche, sowie die Versetzung der Ecliquiendes Heiligen, zur Zeit eines Genfer Bischofs Domitianus I oder Donatianusgeschehen sein, indem sie auf diese Ereignisse die von Simler De rep.Helv. I. 109 mitgetheilte, angeblich in der St. Vietorskirehe zu Genf an-gebracht gewesene Inschrift beziehen, welche so lautet: Acta sunt haec(f) regnante Domitiano Episcopo Genevensi, quo tempore etiam CastrumSalodorense episcopatui Genevensi subditum erat. Dieser Ansicht sindKesson S. 4 f. 94 (nach Baronius), Gautier zu Spon I. 27 N. m, Duvernoyzu Gollut col. 1772, Gelpke I, 43 f. 109 u. A. Dabei lauten die Zeitbe-stimmungen der Gründung haltlos und z. Thl. anachronistisch also: zwischen460 und 502, bei Blavignac AS. S. 34 nach Senebier Journ. de Geneve 1789®- 58; vor 500, bei Gelpke I. 44. 109; un>> 502, bei Besson S. 4 f.,Kivaz Eclairc. s. le mart. de la log. theb., Par. 1779, S. 17 ff., Blavignac-4G. S. 221 f. und Daguet S. 38; im J. 502, bei Gautier zu Spon I. 27 N. m.FinenDomitianus I oder Donatianus nennt nun aber die ächte, aus obiger Ansichtnicht interpolierte Bischofsliste von Genf keineswegs, dagegen einenGoriiitiimus, welcher, der 31. Bischof, der ersten Hälfte des 9. Jahrhundertsnngehört (RG. S. 470 Nr. 31). Es müsste also auf diesen Domitianusbezogen werden, was besagte Inschrift meldet, wenn dieselbe überhauptdcht wäre. JvMüller I. 106 N. 13 hält sie für neueren Ursprungs; SchmittK 141 bezweifelt nach Anderen ihre Aechthoit mit Recht. Die Inschriftls t wahrscheinlich das Werk eines Fälschers, der, was jene älteren Scri-benten über die Gründung der St. Victorskirche fabeln, stützen wollte.