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bezeugt, welche bis zum J. 1841 über der sogenannten Porteoder Arcade du Bourg - de - Eour in Genf angebracht war, seitderen Abbruch aber sich im Genfer Museum befindet und er-gänzt also lautet: [GVXDO] BADVS EEX CLEMEKTISS-[IMYS] | EMOLYMENTO PR0PR[I]0 | SPATIO MYLT[IP>LICATtO] * 1 * * * * * .
Gautier zu Spon I. 25 Not. i. hat diese Stelle zuerst citiert und dieRestauration auf die im J. 500 geschehene fränkische Verwüstung Genfsbezogen; ihm folgen Gingins S. 25G f. und Pictet I. 71. JvMüller I. H 7denkt an die römische Kaiserzeit zurück, in welcher Genf zweimal zerstörtworden sei; Vögelin-Escher I. 13 spricht von vorheriger zweimalig 61 'Zerstörung im Kriege (im vorher erwähnten des Jahres 500?). Der RG-17 Nr. 47 begnügt sich mit dem Factum der Restauration und setzt die-selbe richtig „apres 500“! eitiert übrigens falsch Du Chesne SS. Fr. II.statt I. 15. Rilliet in MDG. XVI. 39 bezweifelt die Angabe der Notitia,weil letztere unglaubwürdig sei; hiefür beruft er sich auf Bouquet H-Praef. § 1 und S. 1 N. 2 , der aber hierin nur einem voreiligen TTrtheiledes Valesius folgt. Siehe dagegen oben S. 2 N. 1. Uebrigens will .Rill 16 *die Restauration keinenfalls auf einen vorherigen Kriegsschaden bezogenwissen; er geht aber hiebei von einer falschen Auffassung der Kriegser-eignisse des Jahres 500 aus. Siehe oben S. 170 f. N. 1.
1) Ueber die Namensform Gundobadus s. I. 541 f. N.; der rex clemen-tissimus ist I. 129 berührt. Die Inschrift ist zuerst, aber unvollständigmitgetheilt bei Spon II. 345. Mailet in der Abhandlung I/inscriptionde Gondebaud ä Geneve, MDG. IV. 305- 310, gibt S. 308 die Inschriftvollständiger, ergänzt und erklärt dieselbe S. 308 ff. durch Vergleichungder hiervor angeführten Notitia (er suppliert nemlich S. 309 f. civitatemrestauravit oder munivit oder auxit); übrigens datiert er S. 310 die In-schrift aus der ersten Zeit der Alleinherrschaft Gundobads nach 500,worin ihm der RG S. 17 Nr. 47 mit Recht beistimmt. Die Inschrift is fwiederholt bei Blavignac AS. Atl. PL XLI* N. 1, bei Rilliet in MDG.XVI. 39 N. 2, Binding I. 157 N. 534 und im RG. S. 17 Nr. 47, sowiein dem dort citierten Werke Bordiers. Blavignac a. 0. S. 191 besprichtdie Inschriftzüge. JvMüller I. 117, Pictet de Sergy I. 73 ff., Mailet inMDG. IV. 306, Blavignac ebendas. V. 93 f. und AS. S. 23 f. beschreiben
die ehemalige Arcade du Bourg-de-Four (Vorburg, nach JvMüller) und die
zugehörige alte Stadtmauer. Erstere war ein aus zwei Arcaden bestehen-des Thor und wie die Mauer ans römischen Trümmern eilfertig erbaut,
die Stadtmauer war aber gewiss nicht die erste Genfs, wie Pictet gegen
den Sinn der Inschrift meint. Nach einer von JvMüller I, 117 N. 83,
Pictet I. 47 f., Mailet a. 0. IV. 306 und Forel S. XXXV als historische
Wahrheit erwähnten Sage galt genannte Arcade als Bestandtheil einesPalasts Gundobads und hiess daher auch Porte du Chateau; siehe jedoch,