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Zweiter Band.
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Prinz Sigismund in Genf; seine Ketzerpolizei daselbst.

Nach Godegisels Untergange erhielt Sigismund, der bisherzu Lyon am Hofe seines Vaters gelebt hatte, von diesemGenf zum Wohnsitze angewiesen; vorübergehend, namentlichzum Besuche von Kirchenfesten, weilte er auch in Lyon,Vienne und Chälon \ Wie früher sein Oheim, übte Sigis-mund in Genf mit Ermächtigung seines Vaters gewisseHerrscherbefugnisse über einen Landestheil aus * 1 2 ; von solchen

den Burgundionen (I. 160 f.). Bordier in MDG. I. 263 urgiert die StelleProcops, wie wenn überhaupt vor 544 (richtig: 542) keine Goldmünzenvon Barbaren geprägt worden seien; er fingiert daher einen Widerspruch zwi-schen Procop und der DB.; seine Lösung S. 267: die Goldmünzen derburgundionischen Könige seien Nachahmungen der kaiserlichen gewesen,sagt nichts Neues; übrigens unterscheidet er nicht zwischen Nachahmungenund Fälschungen im Gehalt. Matile S. 39 und Crousaz S. 15, mit Berufungauf Gaupp S. 296, sehen in dem Verbote der Genfer Goldsolidi einen Beweisder spätem, im J. 524 ein getretenen ostgothischen Botmässigkeit Genfs;gegen diese vermeintliche Botmässigkeit s. unten.

1) Genf als Residenz Sigismunds, Avitus Ep. 29. 30, dazu SirmondNot. S. 28, Ep. 65 und Sirmond Not. S. 46, Ep. 70 nach der ErklärungS. 119; Aufenthalt Sigismunds in Vienne, Avitus Ep. 35, vgl. 67. 68.71. 72; in Lyon, Avitus Ep. 68, vgl. 71; in Chälon, oben S. 96. BindingI. 186 f. setzt Briefe, die Avitus an Sigismund während der Genfer Periodegeschrieben, irrig in eine frühere und macht daher Vienne zum frühemWohnorte Sigismunds.

2) Dahin ermässigen sich wol die schmeichlerischen Hyperbeln beiAvitus, der Ep. 29 noch bei Lebzeiten Gundobads vom principatus Sigis-munds spricht und Ep. 68 Gundobad und Sigismund Caesares nennt; dennvon einer Eeichstheilung zwischen Beiden und von einer wirklichen Mit-herrschaft Sigismunds kann, wie auch Binding I. 187 (N. 629). 217urtheilt, nicht die Rede sein, obschon Sirmond Not. ad Avit. S. 28 undPetigny II. 487 f. N. 3 Beides aus Avitus Ep. 29 und 30 folgern. Nenntdoch selbst Avitus in den Ueberschriften der an Sigismund gerichtetenBriefe diesen vor der Thronfolge (516) nie domnns Sigismundus rex,sondern einfach domnus S. (Epist. 21. 29. 30. 40. 44. 67. 68. 70), wo-gegen Gundobad in den betreffenden Adressen bei Avitus (Ep. 1-5. 20.28. 39) stets domnus Gundobadus rex, Sigismund, sein Nachfolger, in denUeberschriften der durch Avitus an Anastasius erlassenen Schreiben domnusSigismundus rex heisst (Ep. 83 und 84). Sigismundus rex in der Ueber-schrift des von Avitus an den Papst Symmacbns (f 514) geschriebenenBriefes 27, sowie rex Sigismundus bei Marius a. 515 (vor der Thronfolgea. 516) findet im Folgenden seine Erklärung. Gaupp S. 289 f. überschätztden Königstitel und damit die Selbstständigkeit Sigismunds. Rilliet in