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Dass die nach einer Zerstörung wieder aufgebauteGenfer Hauptkirche zu St. Peter im J. 516 oder 517 durchA vitus, Bischof von Vienne, vermittelst eines Bedeacts eilige-weiht worden sei, ist eine der vielen chronologisch haltlosenMeinungen, die über die Geschichte Gents im Zeiträume derBurgundionenherrschaft ausgeheckt worden sind * 1 .
Vermeintliche ostgothische Botmässigkeit Genfs seit 523;fetzte Kunde vom Genfer Bischöfe Maximus.
Auf dem Landesconcile Burgundiens, welches im J. 517zu Epao gehalten wurde, war auch Maximus, Bischof vonGenf, zugegen: er unterschrieb, der vierzehnte der anwesen-den 25 Bischöfe, die Acten dieses Concils 2 . Ingleichen findetman den Genannten, wiewohl ohne Angabe seines Bischofs-sitzes, in den Unterschriften desjenigen Concils, welches imJ. 518 zu Lyon im Incesthandel des königlichen Schatz-meisters Stephanus gehalten wurde 3 . Später unterschreibtein Bischof Maximus, ebenfalls ohne Angabe seines Bischofs-sitzes, an verschiedenen ostgothischen Concilen Galliens: imJ. 524 am 4. zu Arles, im J. 529 am 2. zu Orange und am2. zu Vaison, endlich noch im J. 533 an der zu Marseillein Sachen des Contumeliosus, Bischof von Biez, gehaltenenSynode 4 . Man hält nun den Maximus, welcher an den zweiersten dieser Concile unterschrieben ist, gewöhnlich für den
von einem dortigen camp royal, und Daguet S. 37 weiss von einem hölzernenBaiaste Gundobads zu Quadruvium. Auf öfteren und längeren AufenthaltGundobads in Genf schliesst Wurstemberger I. 245 aus dem Umstande,dass derselbe Sigismund zu ^Quadruvium habe zum Könige wählen oderkrönen lassen. Die Erhebung Sigismunds zum Könige hat aber erst nachGundobads Tode, wiewohl auf sein Geheiss, stattgefunden (s. oben); dieOrtswahl für diesen Act erklärt sich sonach einfach aus der Nähe desOrts bei Genf, der Kesidenz Sigismunds. Ueber die Bestimmung desOrts s. unten Genf, Stadtgebiet.
1) S. 170 f. N. 1.
2) S. 147 und KG. S. 21 Nr. 56.
3) S. 44 f. N. 3 und EG. S. 21 Nr. 57.
4) EG. S. 21 f. Nr. 60. 62. 63. 64.