Band 
Zweiter Band.
Seite
195
JPEG-Download
 

Schliesslich ist hier daran zu erinnern, dass in der süd-lich des Lenians und der Rhone gelegenen Umgegend von^enf die im Frühem bcmerklich gemachten Alterthumsspureubeginnen, welche in den noi'dsavoiischen Landschaften Genevois,1' auciguy und Ohablais die dortige Niederlassung von Bur-gundionen beurkunden (S. 120 f.).

Grenoble,

Hach Genf die bedeutendste Stadt der Sapaudia, theilte mitseinem Gebiete die Schicksale dieser Landschaft, seitdem dieBurgundionen dorthin übergesiedelt waren (I. 380 ff.).

Weiter weiss man von Grenoble aus burgundionischer^oit nur das, dass der Ortsbischof Yictorius dem Concile zu^Pao (517), sowie dem^Lyoner Concile von 518 beigewohnt(S- 44 N. 3.147) 1 und mit Avitus, dem Bischöfe von Vienne,Welchem als Metropoliten die Diöcese Grenoble unterstelltWar (I. 476), über kirchliche Angelegenheiten Briefe ge-wechselt hat 2 3 , und dass zur Zeit der fränkischen Unterjochungkurgundiens Bischof von Grenoble ein Ursulus gewesen is.t,der vier Jahre später am zweiten Concile zu Orleans theil-genonamen hat 8 .

Das Stadtgebiet von Grenoble, in der Römerzeit die

itas Gratianopolitana, ist im Mittelalter (von burgun-dionischer Zeit her) der pagus Gratianopolitanus,

1) In den Unterschriften jener Concile, sowie in den Briefuberschriften

Avitus Ep. 14 und 15 lautet der Name Victurius; dagegen Victorius

^ e * Avitus Ep. 6, 16, 55, 66 und in der Lyoner HS. der epaonensischenfoneilacten (Sirmond Not. ad Avit. S. 13). Die Schreibung Victuriuss tatt Victorius erklärt sich aus der Verwechslung des 0 mit V, worüberS - 190 Not.

2) An Victorius schreibt Avitus Ep. 6 über die Unzulässigkeit derVerwendung arianiseher Bethäuser zum catholischen Gottesdienste (Sirmond^ ot - S. 13 und oben I. 121); Ep. 15 und 16 über die Sträflichkeit der^*he mit der Schwester einer verstorbenen Uran, ans Anlass des Eingehense *ner solchen Ehe von Seite eines Bürgers von Grenoble, Namens 5 inco-"’alns, worüber Victorius an Avitus Ep. 14 schreibt (Sirmond Not. S. 18 f.

oben I. 168 N. 2); Ep. 55 über gegenseitige Besclienkung zum Weih-na “btsf es t; Ep. 66 über Ordination der Priester (oben 1. 164 N. 3). Vgl.Unding I. 295 f.

3) Leoointe a. 534, VIII.

13 *