212
Arles gehörte zur Zahl der Städte, welche, mit ihrenGebieten im J. 476 und z. Thl. schon vorher von den West-gothen verwüstet, hernach Hungersnoth litten, aber vomLyoner Bischöfe Patiens durch Zufuhr von Lebensmittelnedelmüthigst unterstützt wurden. Sidonius, der dieses Liebes-werkes in einem an Patiens gerichteteten Briefe rühmendgedenkt, erwähnt als die von demselben „nach der gothischenVerwüstung“ und in daheriger Hungersnoth unterstütztenStädte: Arles, Biez, Avignon, Orange, Alps, Valence, Aouste,ausserdem Clermont 1 . Von diesen Städten kam Clermont
das Land östlich von der Rhone (Sievers S. 535) oder als die ganzeProvinz links der Rhone (Wietersheim IV. 452 und Pallmann II. 309N. 1). Das abgetretene Gebiet begriff vielmehr den südlich der Durance,zwischen der Rhone und den Seealpen gelegenen Theil der ehemaligenrömischen Provinz oder die grössere, südliche Hälfte der heutigen Provencemit Arles und Marseille (Valesius Rfr. VI. 303); denn die Burgundionenbehielten auch nach dem Verluste dieser Städte alles Land zwischen Rhoneund Durance, somit nördlich letzterer auch die Nordprovence. WennSirmond, Sigonius a. 0. und Andere glauben, Arles und Marseille habenvor der Abtretung noch den Römern gehört (so noch Pallmann II. 286.309 und Binding I. 95 f.), so kann dies nach dem Obigen nur von derOberhoheit zugegeben werden, auf welche auch die Romana ditio beimContinuator (s. oben) zu ermässigen. Uebrigens glaubt Pallmann II. 309N. 1, die Abtretung sei ein stillschweigendes Zusehen Odoacers zur west-gothischen Besitzergreifung der Provence gewesen. Dagegen denkt sichBinding I. 95 f. den Act Odoacers , der von ihm verspätet in die letzteZeit Eurichs oder in die erste Alarichs II (um 485, nach seiner Berech-nung, s. unten) gesetzt wird, als ein Preisgeben römischen Landes, nemlichder Ostprovence bis an die Seealpen, oder als Anerkennung des dortigenwestgotliischen Besitzstandes zum Zwecke eines mit den Westgothen fürEroberung Liguriens zu schliessenden Bündnisses; dabei wird nemlichvorausgesetzt, dasB die Ostprovence erst im J. 478 westgothisch gewordensei (nach Binding I. 79. 86. 91 f. N. 362 hätten die Westgothen dieWest provence bereits im J. 471 theilweise, mit Wiederherausgabe vonMarseille, im J. 474 ganz erobert), und dass Ligurien damals denBurgundionen gehört habe (gegen diese letztere Voraussetzung s. untenCap. VIII). ^
1) Epist. VI, 12: postGothicam depopulationem . . peculiarisumptu inopiae communi per desolatas Gallias gratuita frumenta misisti,und weiter: etsi ad integrum coniicere non possum, quantas [tibi gratiasArelatenses, Reienses, Avennicus, Arausionensis quoque et Albensis, Valen-tinaeque, neenon et Tricastinae urbis possessor exsolvat; . . . Arverm