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Zweiter Band.
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mit der Auvergne bereits im J. 475 aus römischem Besitzein den der Westgothen (I. 483 f.); Alps im Vivarais undletzteres selbst wurde im J. 47 6 von ihnen den Burgundionenabgenommen (S. 196). Mit Arles und der südlichen Vien-nensis gerieth im J. 476 auch Riez, im südlichen Theile derEarbonensis II * 1 , durch Eurichs Eroberung der Südprovencoin westgothische Gewalt. Dass beide Städte vorher burgun-dionisch gewesen, erhellt auch daraus, dass Sidonius betreffsvon Clcrmont das Lieboswerk des Patiens um so mehr rühmt,weil ihn zu demselben nicht die Gemeinschaft der Provinz(communio provinciae) bewogen habe. Die communio provinciackann sich nemlich nur darauf beziehen, dass Patiens, Bischofder Hauptstadt von Burgundien, hauptsächlich die Milderungdes Looses burgundionischer oder kurz vorher noch burgun-dionisch gewesener Provinzen bezweckte. Avignon, Orange,Valence und Aouste, obschon ebenfalls vom Kriege heimge-sucht, blieben bei Burgundien. Es gilt daher wenigstens apotiori, was Gregor von Tours, das gleichzeitige Liebeswerkdes Ecdicius erwähnend, mit Bezug auf jene Hungersnothsagt: dieselbe habe Burgundien betroffen 2 .

Eurich machte zwar Arles nicht zu seiner ständigenResidenz 3 4 ; er residierte vielmehr gewöhnlich zu Bordeauxund Toulouse; doch weiss man, dass er im 17. Jahre seinerRegierung seit 467, nemlich zu Ende des Jahres 483, in Arlesgestorben ist i .

tarnen oppidi ego nomine überes perquam gratias ago cet. Binding I. 86(N. 341). 88 (N. 352) setzt die hier erwähnten Verwüstungen in’s J. 474,was mit seiner verfrühten Datierung des Krieges um die Provence zu-sammenhängt (s. oben).

1) S. Cap. VI.

2) HFr. II, 24.

3) Wie D’Anville S. 97 behauptet.

4) Jordanis EG. c. 47: Euricus . . . Arelato degens, decimo nonoanno regni sui vita privatus est; Isidorus bei Labbeus I. 66: Euricus . .suecedit in regnum annis deeem et septem. — Obiit Arelate Euricus . . .aera quingentesima vigesima prima, anno decimo imperii Zeno nis. Eurieomortuo Alaricus filius eius apud Tolosam urhem princeps Gothorum con-stituitur regnans annis viginti et tribus (der Annotator zu Victor Tunn.a. 485 S. 26 Canis. gibt Alarich die gleiche Eegierungsdauer); Continuator