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Zweiter Band.
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Alarich II gehört haben und im J. 510 aus westgothischerBotmässigkeit in ostgothische gelangt sind 1 ; auch findet inanim -J. 506 die Bischöfe Cacsarius von Arles und Julianus vonAvignon (de Avennica civitatc), diesen vertreten durch denPresbyter Pompeius, am westgothischen Concile zu Agde 2 3 .Wie erklärt sich aber dieser Tcrritorialwechsel ? Von einemKriege, durch welchen die Westgothon sich mit Hinzunahmevon Avignon wieder in den Besitz der Südprovence gesetzthätten, verlautet Nichts. So ist man zur Annahme genöthigt,Theoderich habe im J. 500, bei Gelegenheit der damaligenfränkischen Invasion Burgundiens, die Südprovence bis andie Durance und über diese hinaus noch Avignon besetzt,diese Erwerbungen aber nachgerade den Westgothen abge-treten. Die Betheiligung Theoderichs am fränkisch - burgun-dionischen Kriege des Jahres 500 wird von Procop 8 be-richtet. Nachdem er nemlich erwähnt hat, dass Theoderichvon seinen Töchtern Theudecusa an Alarich, Amalaborga anHermanfrid verhoirathet und dadurch die Macht der West-gothen und Thoringen gegenüber der wachsenden fränkischengestärkt habe, fährt er folgen dermassen fort: Seitdem hättendie Franken «aus Furcht vor Theoderich sich zwar einer Ver-gewaltigung gegen die Westgothen und Thoringen enthalten,die Burgundionen aber bekriegt. In der Folgezeit hättenaber die Franken und Ostgothen ein Bündniss .zum Zweckeder Eroberung Burgundiens in dem Sinne geschlossen, dassder siegende Theil, falls der andere dabei keine Unterstützunggeleistet, mit diesem zwar das eroberte Land theilen, aberdafür eine Busse erhalten solle. Während nun Theoderich

1) Yita S. Caesarii I, 12. 13. 17. Das Nähere unten. Dubos IV, 1T. III. 4 u. IV, 11 T. III. 223 missbraucht die Vita S. Caes. I, 12, umzu beweisen, dass die Westgothen selbst nach dem frühem Verluste derProyincia Massiliensis Arles behauptet hätten.

2) Bei Sirmond CAG. I. 173 f.; vgl. Belloguet S. 174. BindingI. 190 f. will mit einem oben S. 6 N. 3 bemerkten Selbstwiderspruche dieBedeutung der Anwesenheit des Bischofs von Avignon nicht gelten lassen;den Irrthum I. 137, wonach auch Ueetia (Uzes), dessen Bischof als Theil-nehmer erscheint, burgundionisch gewesen wäre, berichtigt er I. 190 f-N. 644 selbst. Arles ist ihm seit Eurichs Eroberung westgothisch,

3) BG. I, 12.