Band 
Zweiter Band.
Seite
232
JPEG-Download
 

232

Jetzt begann jedoch die bewaffnete Einmischung desOstgothenkönigs Theoderich * 1 ; ein Heer, dessen Truppentheilevon verschiedenen Feldherren befehligt waren, rückte in dieSüdprovence ein, um dieselbe zu beschützen und Arles zuentsetzen 2 . Letzteres gelang zwar bei der feindlichen Ueber-

Intervention auf die Belagerung von Careassone (bei Procop, s. unt.) er-folgte und diese im J. 508 stattfand. Pötigny II. 511 f. lässt die Bur-gundionen gleich beim Beginne des Kriegs in die Südprovence einrückenund Arles belagern, offenbar zu früh und im Widerspruche mit der Be-theiligung derselben an der Einnahme von Toulouse und Narbonne. EinMehreres über die Datierungen des Beginns der Belagerung bei BindingI. 201 N". 692, der dieselbe 508 anheben lässt; seine nähere Zeitbestim-mung: spätestens im Juni, ist gewagt (s. unten). — Gibbon c. 39 n. 50will die widersprechenden Ansichten von Dubos und Buat über die Theil-nahme der Burgundioneu am fränkisch-gothischen Kriege nicht zu lösenversuchen.

1) Anfang und Ausgang der Intervention fasst Cassiodorus Chron. inEin Jahr zusammen: Venantius iun. et Celer (a. 508, Marianus Scot. irriga. 507). Ilis conss. contra Francos a doiuno nostro destinatur exercitus,qui Gallias Francorum depraedatione confusas victis hostibus ac fugatissuo adquisivit imperio. Die Beendigung des Krieges fand erst im J. 510statt; e. unten. Isidorus Chron. Goth. era 521 fasst ebenfalls Alles kurzzusammen: Theudericus autem Italiae rex, dum interitum generis sui(Alarichs) comperisset, confestim ab Italia proficiscitur, Francos proterit,partem'regni (Alarichs), quam manus liostium occupaverat, recepit Gotho-rumque iuri restituit. Ueber das von Cassiodorus und Isidorus einseitigdargestellte Ergebpiss der Intervention s. unten. Das nähere Datum desBeginns des ostgothiscken Feldzugs scheint aus Cassiodor Yar. I, 24entnekmbar (Bonihak S. 237 und Binding I. 202 halten dies für sicher);hier ordnet npmlich Theoderich auf 24. Juni (VIII. kal. jul.) einen Feldzugnach Gallien durch Nandius Saio an, ohne nähere Angabe der Veran-lassung und des Zwecks. Gleich darauf, Var. I, 27, wird das Consulatdes Importunus (a. 409) erwähnt. Ersterer Brief bezieht sich also wahr-scheinlich auf den ostgothischen Feldzug des Jahres 408; 493 grundfalschBrdquigny I. 14; 407 unrichtig Sigonius XVI. 607 f. und Pdtigny II. 518vgl. mit II. 499. 524 f.; 500 oder 508 Pardessus 1, 2. 28 gegenBrdquigny a. 0.

2) Vita S. Caesarii I, 15 . . . obsidentibus Francis ac Burgundionibuscivitatem (Arelatensem) jam Alarico rege a victoriosissimo Clodoveo incertamine perempto, Theudericus Italiae rex provinciam istam ducihusmissis intraverat. Die Worte Theudericus I. r. provinciam istam . . intra-verat sind im Sinne von ducibus missis zu verstehen; denn Theoderichzog nicht selbst aus, wie Isidorus an der hievor citierten Stelle sagt,