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Zweiter Band.
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Wesentlichen "also fort: „Als nach Alarichs Untergänge dieFranken und Burgundionen Arles belagerten, und die Ost-gothen die Provinz (Provence) besetzt hatten, verliess einVerwandter des Bischofs, in dor Besorgniss bei Einnahmeder Stadt in Kriegsgefangenschaft zu fallen, heimlich dieStadt und ging zum Feinde über. Jetzt erneuerte sich dieHochverrathsanklage gegen Cäsarius; er ward in das Palatiumin Verhaft gebracht und sollte Nachts in die Rhone geworfenoder doch im Castelle Ugernum festgesetzt werden, um späterVerbannung zu erleiden. Da jedoch die Gothen den Kahn,auf welchen Cäsarius gesetzt wurde, wegen der belagerndenFeinde von keinem der beiden Ufer der Rhone flussaufwärtsnach Ugernum bringen konnten (das Castell lag in der Gegendvon Beaucaire 1 und wurde noch von den Gothen behauptet),so brachten sie Cäsarius Nachts in’s Palatium zurück. SeineUnschuld kam aber bald nachher an den Tag, zumal da einerder Juden, die gegen Cäsarius am Heftigsten aufgetretenwaren, auf dem Versuche eines Verrathes ertappt wurde 2 .“— Als Arles schon im zweiten Jahre belagert wurde (509),fiel ein ostgothisches Heer (sei es ein neues, das gesondertoperierte, oder ein Theil des in der Provence stehenden, daseine Diversion machte) unter dem Feldherrn Mamino in Süd-burgundien ein und plünderte Alles aus, wahrscheinlich in der

1) S. unten Cap. V.

2) Vita S. Caesarii I, 15. 16 nach der Kecension von Mabillon AA.SS. 0. II. I. 659 ff.; vgl. Binding I. 205 ff., der die Absicht des Verrathsbei der bekannten Gesinnung der gallischen Bischöfe gegen Chlodwigwahrscheinlich genug findet. Selbst diese Motivierung ist gewagt; siestreitet übrigens mit der hievor gemerkten. Die Stelle cap. 15: Cum ergoex utraque ripa drumonem, quo iniectus fuerat (Caesarius) , ohsidionehostium Gothi . . subrigere non valerent, ist im angegebenen, von Bornhak

S. 237 richtig erfassten Sinne zu verstehen. Der. fehlerhafte Text beiDu Chesne SS. IIFr. I. 232 hat verschiedene Irrthümer veranlasst: diearchimedischen Kriegsmaschinen bei Derichsweiler S. 74, Sdcretan S. 84und Moet de la Forte Maison II. 241 kommen schon bei Dubos IV, 16

T. III. 318 ff. vor; Petigny II. 513 missdeutet drumo auf eine Art Schiff-brücke. Ueber dromo (drumo), leichter Kahn, s. Mabillon AA. SS. 0. B-I. 463 N. b. 663 N. b. (zur Vit. S. Caes. I, 15). Binding I. 204 deutetden richtigen Text falsch „den Kahn ausschiffen und auf Eines der beidenUfer hinaufziehen“; surgere ist bei ihm Verschreibung für subrigere.

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