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Ostgothisclie Redintegration Burgundiens in derNordprovence vor 534.
Ist so die ostgothische Besitznahme eines Theils derNordprovence ausser Zweifel gesetzt, so hat hingegen, auseiner Andeutung hei Cassiodorus zu schliessen, nach Theo-derichs Tode (526) 1 unter Amalasuntha und Athalarich einedortseitige Redintegration Burgundiens noch vor dem Unter-gänge seiner Selbstständigkeit stattgefunden 2 . Man hat zwardie betreffende Stelle auf verschiedene andere Weise erklärt 3 .Cassiodorus spricht jedoch deutlich von einer ostgothischenHerausgabe von Landestheilen an die Burgundionen, und dabei ihm kurz vorher der Tod Theoderichs von Metz erwähntist, der in’s J. 584 fällt (S. 75), so hat die fragliche Re-dintregation Burgundiens nicht lange vor dem UntergangeGodemars (534) stattgefunden 4 . Durch dieselbe erhielt Bur-
1) Das Todesjahr schon von Valesius Rfr. VII. 351 f. festgestellt.
2) Cassiodorus Var. XI, 1 spricht vom Verhindern fränkischer Er-oberungen ostgothischen Gebiets in Gallien und vom Tode Theoderichs,des Frankenkönigs, und fährt dann fort: Burgundio quinetiam, ut suareciperet, devotus effectus est, reddens se totum, dum accepisset exiguum.Elegit quippe integer ohedire quam imminutus obsistere: tutius tune de-fendit regnum (gegen die Franken), quando arma deposuit (gegen dieOstgothen). Recuperavit enim prcco, quod amisit in acie.
3) Guichenon I. 14 : Ilülfleistung Theoderichs an Godomar zum Wieder-erlangen des Reiches nach der Schlacht von Veseronce; D’Anville S. 91und Daguet S. 36: Waffenergreifeu der Ostgothen für Godomar; JvMüllerI. 125: Friedensschluss der Ostgothen mit den Burgundionen; Vögeliu-Escher I. 14: Landabtretung der llurgundionen an die Ostgothen. Diezwei Letztgenannten denken bei der Stelle Cassiodors an den Ausgang desostgothischen Krieges wider Burgundien im J. 523, infolge dessen denOstgothen Genf, Savoien und Dauphind verblieben seien (s. dawider S. 249 ff-)-Ehen so irrig lässt Pfahler S. 527 Godomar den Ostgothen einen grossenTheil des vermeintlich eroberten Landes zwischen Rhone und Alpen ent-reissen. Türk II. 18 verwechselt offenbar Cassiodor Var. XI, 1 mitVar. XII, 28, indem er, auf letztere Stelle gestützt, die Burgundionen inihrem letzten Freiheitskampfe von den Ostgothen unterstützt werden lässt;über Var. XII, 28 s. unten Cap. VIII. Belloguet S. 40 missbraucht übrigensunsere Stelle, um das Unkriegerische der Burgundionen zu belegen; da-wider Einl. I. 102 N 2.
4) Dass die Redintegration nach Athalarichs Regierungsantritt ( 526 )stattgefunden hat, beweist Valesius Rfr. VII. 355 f. aus der Theilnahme