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Zweiter Band.
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gewesen sei, welches zur Zeit des Königs Sigismund durchAvitus und die übrigen Bischöfe des Reiches auf Geheissdes Königs die Bestätigung erhalten habe 1 . Es stimmt dies

tiniacum (P. Sigism. S. 379 Martigniacum ) für Octodurum, was GremaudS. 343 N. 1 als Schreibfehler zu entschuldigen sucht. Der schlimmsteAnachronismus ist aber der, dass in den Vergabungen das Aostathal, welcheserst in der fränkischen Zeit Burgundicns zum Reiche gekommen, als zudemselben gehörend dargestellt wird; s. zu Ende dieses Cap. (JvMüllerI. 121, Schmitt I. 146, Gelpke I. 123 f., Forel S. 11 und Andere, welchedas Topographische der Vergabungen behandeln, lassen sich durch dieseAngabe täuschen und zählen das Aostathal zu Burgundien; Lecointe a. 536,n. 228, stellt die Pertinenz mit einem sceptischen si lubet dahin.) Endlichsoll, nach der Urkunde, der zum Abte eingesetzte Hymnemondus mit Am-brosius , Probus und anderen frommen Männern aus dem monasteriumGranense nach Agaunum berufen worden sein. Mit jenem Kloster sind nunwahrscheinlich die Klöster zu Grigny bei Vienne gemeint (Gremaud a. 0.S. 340 N. 1); diese heissen aber in gleichzeitigen Quellen nicht monasteriaGranensia, sondern Grenencensia (I. 169 X. 3). Und ist mit Ambrosius,wie es scheint, der nachmalige Abt von Agaunum gemeint, so kam der-selbe nicht aus einem der Klöster zu Grigny, sondern aus dem Kloster Insulabarbara (l’Isle - Barbe) bei Lyon, wo er Abt war (S. 59). Bei so vielenSchiefheiten, Blossen und Verstössen fällt die schon von Lecointe a. 536,n. 266 ff., z. Thl. freilich mit ungenügenden Gründen angefochtene Aecht-heit der Urkunde dahin. Mabillon AOB. I. 28 hält die Urkunde, wennnicht für acht, doch für sehr alt. Zweifel über die Aechtheit äussert imAllgemeinen JvMüller I. 120 (N. 101). 120 (N. 110 und 111). Als einspäteres Machwerk verwerfen die Urkunde: Gelpke I. 116 ff. (mit einläss-licher, im Obigen ergänzter Begründung), Rilliet in MDG. XVI. 57 X. 1(hauptsächlich nach Chifflet), Hidber im Schweiz.' Urk. Reg. I S. XXV(weil die Urkunde aus weit späterer chronistischer Aufzeichnung entstandensei) und Binding I. 289 f. (weil die Vita S. Sigism. von SchenkungenSigismunds an Agaunum schweige; s. dagegen Greg. Tur. IIFr. Gl. M.I, 75). Ueber eine noch mehr trügerische Umarbeitung der Dotationsur-kunde s. Pardessus I, 1. 22 f., I, 2. 70 f.

1) Fredegar HFr. contin. c. 1. Hier missdeutet Aimoin GFr. III, 81die Stiftung (institutio) beide Male in dem Sinne, als wenn von der Ein-setzung des ewigen Lohgesangs die Rede wäre. St. Julien S. 382 f., Lecointea. 536, CCXLV1, Rilliet in MDG. XVI. 55 X. 2 und Binding I. 282lassen sich hiedurch täuschen. Pagi a. 522, XV, bezieht die Stelle Ere-degars, sowie das bei Marculf Form. I, 1 erwähnte privilegium Agauneuseauf die vorerwähnte Stiftimgsurkunde und sucht so deren Aechtheit gegenLecointe zu behaupten, der a. 652, n. 41, mit Recht glaubt, Marculf habeein anderes, verloren gegangenes Privilegium vor Augen gehabt. Was