Band 
Zweiter Band.
Seite
337
JPEG-Download
 

Italien gehörig, nicht zu Burgundien (S. 284). Selbst Fre-degar 1 bezeichnet noch die penninischen Alpen als Nord-grenze von Theoderichs Reiche. Mit Recht weist daherSpruner Aosta und Thal Italien zu 2 .

Die angeblich im J. 515 gemachte Schenkung von Aostaan Agannum entbehrt somit jeglichen historischen Haltes underweist sich als ein berechneter Anachronismus aus weit spä-terer Zeit, in welcher Agaunum die in der gefälschten Dota-tionsurkunde bezeichneten Oertlichkeiten des Aosta-Thalsdurch Vergabung besitzen mochte. Das Aosta-Thal wurdenemlich von Guntram den Langobarden ahgenommen und zumfränkischen Burgundien geschlagen 3 ; auch gehörte es mitseinem von Tarantaise abhängigen Bischofssitze nachmals zuNeu - Burgundien 4 .

IV. Provincia maxima Sequanorum, numero IV 5 .

Allgemeines über die dortige, gegenseitige Begrenzungder Burgundionen und Alamannen (seit 472).

Das Jahr 472 als dasjenige der gleichzeitigen burgun-dionischen und alamannischen Oceupation dieser Provinz an-genommen (I. 518), sind jetzt die ältesten Zeugnisse über

1) Chron. III, 9.

2) Bei Gollut III, 2 col. 276 wird der grosse St. Bernhard als einsüdlicher Grenzpunct Burgundicns richtig angegeben.

3) Fredegar HFr. contin. c. 45. Daher wird Aosta in den späterenNotitiae prov. et civ. Galline zur Provinz der Alpes Graiae et Pcnninaegerechnet. So erscheint in einer Notitia hei Du Chesne SS. HFr. I. 7Ciuitas Augustana, id est Argentaria, als dritte Ortschaft der Alpes Graiaeund Penninae; in einer andern Notitia ebendas. I. 15 steht Ciuitas AugustaPraetoria in gleicher Reihenfolge. Vgl. Lccointe a. 536, VI.

4) Besson S. 249. 250 und Hallet in MDG. I 142.

5) Man hat sich zu erinnern, dass diese Provinz seit Ende des 3.Jahrhunderts durch Vereinigung des ursprünglich zur Belgien, dann zurGermania I oder superior gehörigen Gebiets der Sequaner, Helvetier undRauriker gebildet worden war. Siehe I. 440 f. Ueber die falsche Bezeich-nung der Provinz als Lugdunensis V s. S. 115.

Jahn, Geschichte d. Burgundionen. II.

22