Band 
Zweiter Band.
Seite
339
JPEG-Download
 

339

Von südrheinischen, an Italien grenzenden Alamannenspricht zuerst, wenn auch nur im Allgemeinen, der sogen,gothische Philosoph Athanarit beim Cosmographen von Ra-venna * 1 ; ebenderselbe vergegenwärtigt uns das Vordringender Alamannen in der nordwestlichen Maxima Sequan. (in derGegend von Besanqon), während der sogen, römische PhilosophCastorius bei genanntem Cosmographen uns das dortige Zurück-drängen der Alamannen durch die Burgundionen vor Augen führt 2 .

Ein spätes und etwas vages, doch immerhin sehr beach-tenswerthes Zeugniss über die Besiedlung des Alpengebietsdurch die Alamannen und zugleich über ihre Begrenzungdurch die Burgundionen findet sich bei Jordanis. Dieser, derum die Mitte des 6. Jahrhunderts schrieb, gibt anlässlichdes Eeldzugs, welchen der Ostgothenkönig Theodemir, Theo-derichs Vater, von Pannonien aus an die obere Donau vordringend, (im J. 473) gegen die Sueven und die mit ihnen po-litisch verbundenen Alamannen siegreich vollführte 3 , dieGrenzlage der Sueven, beziehungsweise der Alamannen,gegen die Burgundionen, sowie die Sitze der Alamannenfolgendermassen an 4 : regio illa Suavorum ab Oriente Baioa-rios habet, ab occidente Francos, a meridie Burgundiones, aseptentrione Thuringos. Quibus Suavis tune iuncti aderant

mannen, welche in Italien eingedrungen waren, von Odovacer und Chil-derieh besiegt wurden; s. jedoch oben I. 515 Not. Binding a. 0. setztden Erlass des Gesetzes nicht unwahrscheinlich vor 496. Nach LütolfS. 289 schloss Burgundien auch Alamannen in sieh, die sich ziemlich freibewegten, z. Thl. feindselig verhielten; Gundobads Gesetzgebung (meinter mit Berufung auf Wurstemberger I. 227) habe daher auf sie Rücksichtnehmen müssen. FUrFeindseligkeiten, von Alamannen gegen Gundobad verübt(NB. im J. 493), wird in N. 1 die falsche Märe angeführt, worüber oben 1.538.

1) IV, 26: patria Suavorum, quae et Alamannorum patria, confinalisexistit Italiae; vgl. Zeuss S. 320.

2) Oben, S. 104, und weiterhin im Texte.

3) Dieser ostgothische Feldzug, welcher mit der Demüthigung, wennauch nicht mit der Unterjochung der Sueven und Alamannen endete, ist in’sJ. 473 zu setzen (Uphagen S. 546 verfrüht: a. 468), da Jordanis gleichdarauf erzählt, wie Theoderich, der im J. 463, nach zurückgelegtem 7.Altersjahre, als Geisel an den Hof von Byzanz gekommen, von dort alsachtzehnjähriger Jüngling zurückgekehrt sei.

4) EG. c. 55.

22 *