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etiam Alamanni, ipsiquo Alpes ereotas omnino regentes,unde nonnulla lluenta Danubio influunt 1 . Diese Grenzbe-schreibung hat min zwar das Eigene, dass gelegentlich einerfrühem Begebenheit geographische Bestimmungen der Gegen-wart entlehnt werden, und es könnte daher einer oberfläch-lichen Betrachtung scheinen, als ob diese Bestimmungen nurvon der Zeit des Schriftstellers gültig seien 2 . Man wirdaber diesem doch schon von vorne herein so viel VerstandZutrauen, dass er sich dieser Bestimmungen nicht bedienthätte, wären solche nicht auch auf die Zeit des erzähltenEreignisses anwendbar gewesen. Dies ist denn auch erweis-lich der Fall.
Obschon nemlich Jordanis zu einer Zeit schrieb, als dieBurgundionen bereits unter fränkischer Herrschaft stunden,war doch Burgundien, d. h. der Länderbestand des ehemali-gen Burgundionenreiches, nach seiner Unterjochung im J. 534intact geblieben 3 . Den Alamannen ihrerseits waren die linksvom Oberrhein, sowie im Alpengebiete gewonnenen Wohn-sitze verblieben, als das Volk in Folge der Schlacht, welchees im J. 496 in der Gegend von Zülpich oder wahrschein-
1) Alpes erectae sind die Hochalpen, zunächst die östlichen oder räti-schen, wie der Zusatz: unde cet., beweist. Wirklich schreibt Lindenbrograeticas, doch ohne handschriftliche Beglaubigung, wie Closs zu Jordanisa. 0. S. 186 bemerkt. Zeuss S. 320 befolgt diese Schreibung, scheintaber die Alpes raeticae richtig auf die Hochalpen im Süden des Boden-see’s zu beziehen, wogegen Zöpfl I. 41, der ihn citiert, irrig yom Hoch-lande (Oberlande), gegen die Schweiz zu, spricht. Müllenhoff WKA.S. 33 schreibt ereetas.
2) So wähnt Eckhart I. 31. Nach HFMüller I. 400 sind verschie-dene Zeiten und Länder von Jordanis verwechselt. Behutsamer urtheiltGatterer S. 910: Jordanis habe bei seiner Grenzbeschreibung Sueviens dieGestalt der Länder zu seinerzeit berücksichtigt; oder wenn seine Beschrei-bung auf die zweite Hälfte des 5. Jahrhunderts passen solle, so müsseman annehmen, dass er das Land der Alamannen in Suevien mitbegriffenhabe. Letztere Annahme wird sich als das Richtige gleich heraus stellen.Wenn Troya I, 4. 568 die Stelle des Jordanis als einen steten Gegenstandvon Zweifeln und Argumentationen bei den modernen Autoren bezeichnet,so ist mit dieser an sich richtigen Bemerkung Nichts ausgerichtet.
3) Ging doch der Name von Burgunüien sogar auf das mit diesemvereinigte fränkische Königreich Orleans über; vgl. S. 78 f.