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darüber, ob sich dasselbe weiter ostwärts an nnd über dieRcuss ausgedehnt habe. Wollte man bei der einzigen oini-germassen sichern Nachricht hierüber, die sich in der Ver-zeichnung des Bischofs von Vindonissa unter den Theilnch-mern am epaoncnsischen Concile finde, voraussetzen, dass derSprengel desselben ganz innerhalb Burgundions gelegen habe,so wären die Grenzen des Eeichcs weit über die Eeuss nachOsten und über den ganzen nordöstlichen Tlieil der Schweizhinauszurücken l . Dies sei geradezu unwahrscheinlich unddämm anzunehmon, dass nur ein Thoil des Bisthums Vindo-nissa zu Burgundien gehört habe 2 . Seinerseits bezeichnet osderselbe Borscher als voreilig - , wenn man aus der von ihmconstatierton Thatsache weitgehende Schlüsse auf die ursprüng-lichen staatlichen Verhältnisse der betreffenden Landstricheziehen wollte; cs genügt ihm, dieselben constatiert zu haben;er weist sodann, wie schon Eingangs seiner Untersuchung 3 ,darauf hin, dass die mangelhafte Kunde dos alamannischcnErbrechts einen directen Beweis der Abstammung der aar-gauischen Erbrechte vom burgundionischen nicht zulasse,
1) So weit verirrt sieh Bonnell S. 213 N. 6, indem er sagt: der amsüdlichen Ufer des Bodensee’s sich erstreckende, den Zürichgau mit um-fassende Thurgau habe wol zu Guntrams Reich so gut wie früher zu Bur-gundien gehört; als Zeugniss für Letzteres führt er die Unterschrift desBubulcus an. Mit Bezugnahme auf ebendieselbe Unterschritt begnügt sichdagegen Bonnell S. 195 N. 8 den Aargau als Grenzland Burgundiens zubezeichnen. Liitolf S. 286 führt für seine Annahme, dass zu Burgundienkurzweg die gesammte Osthälfte der Maxima Sequanorum, wie die Ost-schweiz zur Bactia I, gezogen, worden sei, den Umstand an, dass derBischof von Vindonissa, das zu Sequanien gehört habe, am Concile zuEpao erscheine; er lässt daher (ebendas.) in der Vita S. Fridolini die dorterwähnte Rheininsel bei Seckingen zwischen Burgundionen und Frankenstreitig sein, und (S. 289) Burgundien von seinen Ostmarken bis zur Aaru. s. w. Alamannen in sieh schliessen.
2) Wclti a. 0. S. 230 vermisst Beweise für die Ansicht Wurstem-bergers I. 208, es seien die Burgundionen an und über die Reuss vorge-rückt, hätten aber die Vorgefundenen Alamannen bei ihren Sitten, Rech-ten, Ländereien, bei ihrer vollen Nationalität und Sprache, vielleicht beieinem gewissen Grade von Selbstständigkeit belassen.
3) A. 0. S. 212.