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Alamanniae terminos monasterium locant * 1 , und hinsichtlichdes letztem Klosters: Factum est autem, ut quodam temporevisitaret (neml. Lupicinus) fratres, quos in illis Alamanniaeregionibus diximus congregatos esse 2 .
Unter obigen Stellen ist die erstangeführte eine vielberegte, wenn gleich oft missverstandene und missbrauchte 3 .
(len von Wäldern und Ackerbau; Zunahme der Klosterbevölkerung undGründung eines zweiten Klosters, ohne Ortsangabe (Monasterium Laucon-nense, nach ßuinart; s. ob. S. 357 N. 1); sodann was in unserm Texte folgt.
1) Yarr. intra und terminum. Gibbon c. 38 n. 105 bemerkt (zu einerandern Stelle Gregors) die stete Verwechslung von infra mit intra bei Gre-gor oder seinen Abschreibern (eher bei ihm selbst). Terminus s. v. a.territorium; s. Jacobs S. 30.
2) In illis Alamanniae regionibus bezieht sich offenbar nur auf dasnächst Vorhergehende: infra Alamanniae terminos monasteriumlocant, nicht auf sämmtliche drei Klöster, wie Valeaius KG. S. 7 wähnt,indem er sagt, nach Gregor hätten Lupicinus und Romanus drei Klösterin Alamannien gegründet.
3) Was vorerst den cremus und das Iurense desertum betrifft, urgiertJvMiillerl. 93 diese Ausdrücke im Sinne von Wüste, während mit letzteremAusdrucke, wie mit eremus, nur eine abgelegene, relativ unbewohnte undunbebaute Gegend gemeint sein kann (bekanntlich war der Jura in römi-scher Zeit z. Thl. wohl angebaut, und Einöde nannte man im Tyrol jedenabgesonderten Hof; vgl. Inama-Sternegg Hofsyst. im Mittelalter S. 90f.);und während JvMüller dafür, dass um die Mitte des 5. Jahrh. der ganzeKuss des Juras bis Romainmotier Wüste gewesen sei, Gregor. Tur. Vit.e. I citiert, benutzt er einige Zeilen weiterhin das Iurense desertum alsBeleg für den total verschiedenen geographischen Kamen „Uechtland,“womit man die südliche Aargegend als „ Einöde “ benannt glaubte. Eben-ders. I. 74 N. 121 bezieht die Angabe des Ptolemäus über den eremusHelvetiorum, als eine in späterer Zeit eingeflickte, auf die Zeit nach derVerwüstung Helvetiens im J. 304 und glaubt diese Deutung mit der StelleGregors stützen zu können. Siehe hiergegen unsere Bemerkungen überden eremus Helvetiorum in Jahrb. d. rh. Alterthumsfr. XIV. 146 fl'. Be-treffend die Grenzbestimmung bei Gregor, deutet Gibbon c. 38 n. 22 die-selbe dahin, dass der Bezirk von Murtensee bis zum Jura von den Bur-gundionen besetzt gewesen sei. Nach Stälin I. 222 soll aus der StelleGregors hervorgehen, dass der nördliche Theil des Juragebirges zurwestlichen Markscheide der Alamannen gegen die Burgundionen gehörthabe. Binding I. 104 und K. 384 führt Gregor a. 0. sogar als Zeugnissdafür an, dass der Jura in der Gegend von Avenches Burgundien undAlamannien abgegrenzt habe, so neinlich, dass Langres , Besantjon undMandeure alamanniseh gewesen seien (vgl. oben S, 363 f.). Bei diesen Deu-
j a hn, Geschichte d. Burgundionen. II. 25