386
Exegetisch richtig aufgefasst, kann diese Hauptstelle nurden Sinn haben: dass die einsamen Gegenden des Juras (zu-nächst die an das Gebiet von Aventicum anstossenden dessüdlichen Gebirgszuges), wie noch im Zeitalter Gregors, soschon zur Zeit der erzählten Begebenheiten, also im 5. Jahr-hundert, sich zwischen Burgundien und Alamannien erstreck-ten 1 , d. h. die Grenze zwischen beiden Ländern bildeten;dass also Alamannien damals nicht mehr bloss das rechts-rheinische Land dieses Namens, sondern auch das linksrhei-nische oder gallische, beziehungsweise helvetische Alaman-nien oder den zwischen Rhein und Jura gelegenen Theil derMaxiina Sequanorum befasste 2 , während die jenseits des Jurasausgedehnte Westhälfte dieser Provinz zu Burgundien gehörte 3 ;dass sonach auch Aventicum mit seinem Stadtgebiete zu Ala-
tungen wird zwar Aventica civitas richtig auf das Stadtgebiet von Aveu-tieum bezogen (s. unten); um aber den angegebenen Sinn zu rinden,musste man bei Gregor so lesen: quae inter Burgundiam Alamanniamquesitae (statt sita) Av. adiacent eiv. — eine Aenderung, welche mit devOrtsbestimmung des dritten Klosters streitet, bei welchem Niemand an einnördlich oder östlich vom Stadtgebiete Aventicums gelegenes Kloster den-ken wird. -Was soll man letztlich dazu sagen, dass Rilliet Les originesde la Confdd. suisse 1. Ausg. S. 16 das Iurense desertum bei Gregor iudas jenseits Avencbes, zwischen Aar und Alpen gelegene Land verlegt?Siehe die Zurechtweisung bei Bordier Le Griitli et Guillaume Teil S. 17,der S. 17 f. den Ausdruck desertum auf seinen wahren Werth zuriickfiihrt.ln der 2. Ausg. des Werkes von Rilliet (Uebers.- yon C. Brunner, Aarau1873, S. 17) ist jene Stelle Gregors sammt ihrer falschen Interpretationwohlweislich weggelassen.
1) Jacobs S. 111.
2) Sirmond zu Sidonius Carm. VII. 375 Not. S. 223, Lecointe a. 496,VI, und Ruinart zur Stelle Gregors S. 1146. Kortüm S. 473 f. N. 1173scheint dev Ansicht Sirmonds ebenfalls beizupflichten, indem er, betreffsder Alamannenmarkung Gregors Stelle anführend, dazu bemerkt: „DieseLinie des cisrhenanischen oder gallischen Alemanniens ging später bis auden Aarfluss zurück.“ Gestützt auf Gregor, nimmt auch Gingius S. 238f.251 ein Zurückweichen der Alamannen au die Aar, als spätere Grenze, an.
3) Nach Valesius Rfr. V. 237 ist Burgnndia bei Gregor a. (). 9. v. a.Sequani, nemlich ihr ursprüngliches, westlich vom Jura gelegenes Gebiet,Alamannia s. v. a. llelvetii, d. h. ihr ehemaliges, noch nicht zu Sequa-nien gezogenes Gebiet.