Band 
Zweiter Band.
Seite
388
JPEG-Download
 

388

aber dieselbe auf die zweite Hälfte des 5. Jahrhunderts '?Hiergegen ist Folgendes zu erinnern. Als die Alamannen inder zweiten Hälfte des 5, Jahrhunderts (um 572) die Länderam linken Ufer des Oberrheins als Eroberer besetzten (1.514),drängten sie zwar die Burgundionen im nördlichen Tlieileder Lugdunensis I und der Westhälfte der Maxima Scquano-ram vorübergehend zurück (S. 363 f.); da aber selbst in diesenGegenden die Alamannen den Burgundionen wieder weichenmussten (a. 0.), so ist es höchst unwahrscheinlich, dasserstere in ,der Osthälfte der Maxima Sequanorum so weitsüdwestlich, sei es auch nur vorübergehend, sich ausgebreitethaben. Zudem war Genf im letzten Decennium des 5. Jahr-hunderts der Sitz Godegisels, den Gundobad mit der Herr-schaft über einen Reichstheil belehnt hatte; dieser Theilbeschränkte sich aber am Genfersee schwerlich auf dieMauern Genfs, sondern erstreckte sich weit wahrscheinlichernordöstlich auf das Stadtgebiet von Avcnticum, wie denndieses im J. 517 zu Burgundien gehörte.

Es bleibt somit nichts Anderes übrig, als anzunehmeu,dass Gregor politisch - geographische Verhältnisse seinereigenen Zeit auf das 5. Jahrhundert anachronistisch-'* übertra-gen hat. Wie konnte aber Gregor, nachdem der Länder-bestand Burgundiens seit dem Untergange der Reichsselbst-ständigkeit keinerlei Abbruch, vielmehr im Westen einenbedeutenden Zuwachs erhalten hatte (S. 78 f.), das notorischzu Burgundien gehörende Land im Südwesten der Schweiz

während er ebendaselbst die Sitze der Burgundionen vor 443 am Mittel-rhein , nach 443 in Sapaudicn nachweist. Damit hängt das weitere Irrsalzusammen, dass er S. 97 (9) die Burgundionen in Sapaudien west-lich (sic; sehr, südlich) von den Alamannen wohnen lässt, welche erschon zu Anfang des 5. Jahrh. über den Oberrhein ausgebreitet glaubt,weil Hieronymus ihren Miteinbruch im J. 40G erwähnt (S. 9G = 8 N. 1;hiergegen oben I. 292 ff.).

1) In diesem Sinne wird Gregors Nachricht von Sirmond Not. ad Si-donium S. 223 und Lecointe a. 49G , VI, benutzt, von ersterem für dienächste Folgezeit nach 455, von letzterem für 496 , weil Lupicin nachGregor ein Zeitgenosse des Burguudionenkönigs Ohilperich gewesen sei(wider dieses Argument s. I. 531 f.); über anderweitige Benutzung s. I.508 f.