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Die obere imd mittlere Aar Grenze zwischen Bur-gundien und Alamannien.
Ergibt es sich aus dem Bisherigen, dass bezüglich desöstlichen oder helvetischen Theils der Maxima Sequanorumein starkes Umsichgreifen der Burgundionen nach Nordostoder der Alamannen nach Süd west nicht anzunehmen ist, sosind jetzt ihre hierseitigen Grenzen, wo möglich, des Genauemzu bestimmen.
Bekanntlich betrachteten die Germanen fliessende Gewässer,besonders grössere Flüsse, als von der Natur selbst gesetzteGrenzen. Ferner weiss man, dass die Grenzen der Bisthü-iner uns beim Mangel anderer historischer Nachrichten diewahrscheinlichsten Grenzen der Länderabtheilungen der mitt-leren Zeiten geben * 1 . Walafrid Strabo meldet nun, dass diemit den Alamannen vermischten Sueven den an der Aar gele-genen Theil Galliens besiedelt haben 2 . Hieraus, sowie aus
Mabillons Ortsbestimmung und deutet die „benachbarte Gegend der Hc-rienser “ richtig auf die von Salins, in dessen südlicher Nachbarschaft derOrt Namens Pont d’Hery vorkommt; s. auch Belloguet S. 188 N. 3. DieAngabe über die in der Nachbarschaft von St. Claude und Salins hausen-den Alamannen kann jedoch obige Nachricht von Gregor nicht stützen,wie auch Belloguet S. 188 wähnt; sie beruht wol nur auf missbräuchlicherBenutzung jener Nachricht, oder eher noch auf einer Klügelei über donUmstand, dass eine unweit von Pontarlier, der Nachbarstadt von Salins,an der Schweizergrenze gelegene Ortschaft den Namen Les Allemandsträgt (der allerdings merkwürdige Ortsnamen scheint, wie der gleichlau-tende eines Kleckens im französischen Dop. Lot et Garonne, lediglich voneiner alamannischen Lätencolonie aus römischer Zeit herzurühren); in bei-den Fällen liegt ein Grund mehr vor, den Hagiographen für einen moder-nen Halbgelehrten und für einen Falsarius zu erklären. Vgl. S. 355 f. Not.
1) Friedr. v. Mülinen hds. Topogr. des Kantons Bern v. Burgund.Es ist zwar richtig, dass bei den Diöcesaugrenzen die Flussgrenzen nichtimmer ganz genau beobachtet wurden (Valesius NG. S. 96. 165); indesswirkten doch die durch Flüsse und Bergketten gegebenen Naturgrenzen deralten Stadtgebiete (S. 6) bei der Bestimmung der Diöcesangrenzen bedeu-tend nach, wenn gleich letztere nicht immer mit den Grenzen der Stadt-gebiete zusammenfielen (S. 5 N. 3).
2) Walafrid Strabo (806 — 850) Vita S. Galli, Prolog., bei MabillonAA. SS. 0. B. Sec. II. 228 : Igitur, quia misti Alemannis Suevi partem Itaetiacinter Alpes et Histrum, partemque Galliae circa Ararim (Aar,