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Zweiter Band.
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dem Umstande, dass das grossentheils auf Yolksgrenzengegründete Bisthum Constanz bis an die Aar ging, ist zuscldiessen, dass die mittlere und obere Aar (erstere bis andie Sigger unterhalb Solothurn) westliche Markscheide derAlamannen gegen die Burgundionen gewesen L Diese Ab-grenzung von Alamannien und Burgundien durch die Aarwurde durch die Ländertheilung in der spätem carolingischenZeit aufrecht erhalten, und es zählte dabei das Bisthum Lau-sanne zu Burgundien * 1 2 . Sehr wahrscheinlich gehörte sonachzum ersten Königreiche Burgundien der ganze Bezirk deshelvetischen Theils der Haxima Sequanorum, welcher im Bis-thum Aventicum (später Lausanne) und in dem vom Bbeinab liegenden Theile des nachmaligen Bisthums Basel begriffenwar 3 .

Honst Arola) obsederunt, ab incolis nomen patriae derivemus et Alaman-niam vel Sueviam nominerrvus.

1) Stalin I. 222 f. N. 8 (mit der oben S. 385 N. 3 bemerkten irrigenVoraussetzung), Grimm 703 f. Anm. * und Weinhold Alem. Grammatik,Kerl. 1863, S. 4 f., der treffend urtheilt: „Der obere und mittlere Laufder Aar trennte die beiden Völker; der untere mag auf beiden Sei-ten alamanniscb genesen sein. Basel war eine alamannische,Solothurn eine burgundische Stadt“; dazu in N. *: „Geogr. Bav. 4, 26,Einhardi Translatt. SS. Marcell. et Petri “ (vgl. ob. S. 353 N. 4). SchonFr, v. Mülinen a. 0. macht die Aar zur Grenze, aber ohne Unterschied,indem er sagt: „Die Aar schied sie (die Durgundionen) von den Ale-mannen.“ Dies hängt damit zusammen, dass er vermuthet, das ganzeBisthum Basel habe zu Burgundien gehört (hiergegen s. unt.). Es istaber wahrscheinlicher, dass, wie im Mittelalter das Bisthum Lausanne amlinken Aarufer sich nur bis an den Einfluss der Sigger unterhalb Solo-thurn erstreckt hat (Wurstemberger I. 288 f.), dies auch mit der Aus-dehnung Burgundiens am linken Ufer der mittlern Aar der Fall gewesenist. Untor der Voraussetzung eines ursprünglichen Vordringens der Ala-maunen über die Aar und eines spätem Zurückdrängens derselben durchdie Burgundionen, machen Folgende die Aar überhaupt zur Grenze zwi-schen beiden Völkern: Gingins (oben S. 386 N. 2), Stalin (S. 376 N. 3),JHMüller I. 408 und Xortüm (oben S. 386 N. 2). Richtig lässt CrousazS. 10 Burgundien an der Aar seine östlichste Ausdehnung gewinnen.

2) Stalin I. 223 Not., der auf das Verzeichniss der Decanate diesesBisthums bei Haller Bibi. d. Schw. Gesch. III. 334 verweist. Siehe jetztCartulaire de Lausanne in MDB. VI. 10 — 27.

3) Aehnlich, doch mehr mit Rücksicht auf spätere kirchlicheGeographie als auf die römische Provinzeintheilung, urtheilt schon