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Zweiter Band.
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auf gegen alamannische Einfälle angelegt waren, von denBurgundionen benutzt und ergänzt worden sein; gegen daslinke am rechten Aarufer angelegte Yerschanzungen, wieman sie z. B. gerade in vorbemerkter Gegend antriift, schei-nen von den Alamannen selbst herzurühren, welche übrigens,einmal im Besitze des rechten Aarufers, nicht werden erman-gelt haben, die älteren dortigen Defensivanstalten im ent-gegengesetzten Sinne zu verwenden.

Theilweise Alamannisierung der Burgundionen; Resteund Nachwirkungen des Burgundionenthums.

Unbehindert durch die politische Grenze, muss aber imLaufe der Zeiten, zumal nach der vollständigen Christianisie-rung der Alamannen, durch Verkehr und Einwanderung dietheilweise Alamannisierung der zwischen Aar und dem heu-tigen romanischen Lande niedergelassenen Burgundionen Platzgegriffen haben, da hier dieselben, wie in der nachmalsromanisch gewordenen Schweiz dem Cultureinflusse der ehe-maligen römischen Bevölkerung, demjenigen der benachbartenAlamannen ausgesetzt waren. Nur so ist die alamannischöCultur zu erklären, welche z. Thl. selbst in das BernerAlpenland unverkennbar eingedrungen ist. Dieselbe trug aberwesentlich dazu bei, das germanische Element der Burgun-dionen zu stärken und vor völliger Verrömerung zu bewah-ren (S. 402) L . Es kann daher füglich an eine mit Alaman-nen vermischte und deutsch redende burgundionische Bevöl-kerung gedacht werden, wenn urkundlich im J. 1115 der andas Saanenland angrenzende oberste Theil des Greyerzlandesals Grenze gegen die Alamannen bezeichnet wird 1 2 .

1) Die theilweise, allmälige Assimilierung der Burgundionen mit denAlamannen und die Umwandlung nur eines Theils ersterer in Wälsehewird aucli von Wachsmuth Gesch. deutscher Nationalität III. 275 f. an-genommen. Weinhold Alem. Gramm. S. 5: „Nach der Zerstörung desBurgundionenreiches durch die Franken gewann das Alamannische jenseitsder Ar einiges Gebiet: Solothurn und das Uechtland, soweit es nichtromanisiert ward, nahmen alamannische Züge an.“ Nur wird hier die Ala-mannisierung wol zu früh angesetzt und für diejenige des Uechtlands Gre-gor. Tur. Vit. Patr. I in der Note gemisshraucht; s. oh. S. 384 ff.

2) Bestätigungsurkunde des Klosters Rougemont v. J. 1115, wo dieLage des Klosters bestimmt wird; in ea parte que finem facit contra Ala-

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