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Ueber die Einführung allgemeiner Masse, Gewichte und Münzen : mit Angabe der wichtigsten in dieser Beziehung gemachten Vorschläge und ihrer Beurtheilung; nebst einer gedrängten Uebersicht der unternommenen Breitegradmessungen / von Dr. Karl J. Kreutzer
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Publikum nur glauben machen, das ihm verkaufte Zoll-pfund sei gleich einem Wienerpfunde. Dieses geschiehtungeachtet sogar einzelne specielle Erlässe dagegen beste-hen 1 ). Aehnliches findet bei manchen Wollsorten statt, dieman nach englischem Gewichte verkauft, so wie noch beiandern Gegenständen, und derlei Uebervortheilungen kön-nen bei der Lauheit und Erbärmlichkeit, womit dieseDinge von den betreffenden Personen überwacht werden,öffentlich ungehindert und grossartig vollführt werden.

Die schauderhafte Verwirrung in den Maßen hat eineMenge Bücher und Tabellen zur Vergleichung der verschie-denen Maße mit einander hervorgerufen, die zwar einige Hülfeund Erleichterung gewähren, das Uebel aber nicht viel zuverringern vermögen. Wer häufig solche Eechnungen zumachen hat, weiss, wie lästig und zeitraubend dieselbensind, wozu noch kommt, dass die meisten dieser Büchervon Unrichtigkeiten wimmeln, ja vielleicht keines ganzfehlerfrei ist, und man wird sich hierüber nicht wundern,wenn man die Schwierigkeit einer solchen Arbeit in Er-wägung zieht. Die Berechnung, die Zusammenstellung, dieAusbesserung des Satzes sind gerade keine Dinge, die zuden Annehmlichkeiten gehören, und wie leicht sich hieund da bei der grössten Aufmerksamkeit und Gewissen-haftigkeit dennoch ein Fehler einschleichen kann, weissnur der und kann es allein auch richtig beurtheilen, der ähn-liche Arbeiten schon unternommen hat. Nun kömmt aberdazu, dass der Verfasser eines solchen Buches immer einzelneAngaben aus andern Werken entlehnen muss, wobei ihmfür die Beurtheilung der Richtigkeit derselben kein Mittelzu Gebote steht; ferner, mit Ausnahme einiger weniger,der Mangel vollkommen genau bestimmter Grundmaße,

') Landesgesetzbl. f. d. Erzh. Oesterreich unter der Enns. Jahrg.1851 p. 506. Statthalt. - Erlass, v. 26. Juli; Jahrg. 1852 p. 635Statth.-E. v. 25. Juli.