277
bloß anstandshalber eine böse Miene annehmen mußte. Die Juristensahen einen geraubten Kuß als atuprum violons implieitum ' an, waszn strenge war; aber unter gewissen Umständen mag ein geraubterKuß immer als Verletzung schuldiger Achtung angesehen werden, undeine tüchtige Ohrfeige als zu Recht beständig: daher sie auch zwischenvorbsrare und xulsars' unterscheiden; ersteres soll schmerzen, letzteresnur beschimpfen; also Ohrfeigen und Maulschellen!
Bloßes Mißvcrständniß war es bei dem französischen Courier,der der Postmeisterin hitzig zimef: „Küß! Küß!" sie hätte nicht soböse werden und dem Manne Zeit lassen sollen, sich zu erklären: „Par-don, Madame, nit Küß aus die Mund, Küß auf die Popo" — erwünschte ein Kiffen. Ich meine, wir sollten für das, was der Couriermeinte, Kiffen schreiben, und für das, was die Wirthin nicht wollte,Küssen, aber unser größter deutscher Sprachforscher Adclung machtkeinen Unterschied. Noch übler ist, daß in süddeutscher Mundart i undü fast gar nicht unterschieden wird; ohne diese Unart hätte der CourierKiffen nicht mit Küssen verwechselt, und die Schauspielerin wäre nichtso ausgelacht worden, die zu sagen hatte: „Du sollst mir büßen!" undletzteres Wort aussprach wie pissen!
Die Juristen haben gelegenhcitlich des Kusses so ehrbare Fragenaufgeworfen, daß einem beim Küssen angst und bange werden könnte,z. B. ob ein Mädchen, das sich küssen läßt, noch den Jungfernkranztragen dürfe? ob sie dadurch eines Legats mit der Clauscl si xuäiesvixerit" verlustig werde? ob activ rspuäii i stattfinde, wenn Verlobteeinander gar beißen? Nach I. 16 c. äs ckouat. anto nupt. fällt dasBrautgeschenk beim Tode der Braut wieder zur Hälfte zurück, wennsie geküßt hat, weil der Kuß äolibatio xnclicitiao ° ist. Der Gesetz-geber dachte wie Ovid:
Oseula gul sumsit, si nov st oetsr» sumsit,
Hass guogue, quak äst» sunt, peräero äignus «rat. ö
Laut einer alten Chronik verschenkte ein Graf Hohcnlohe ein schönesStück Land wegen eines Kusses, aber es ist ersichtlich, daß das Ganzedarunter verstanden werden muß, und der Ausdruck offenbar decenterist, als die Verglcichnng des Kusses mit einer Hausschclle, die man
I Al» s-inere Art der Notzucht. — r Prügeln nnd Schlagen. — » Wenn s>- schamhaftgelebt hat. — » Scheidungsklage. — » Da» Daukopfcr der Schamhastigkeit (bet Dankopsernwurden einige Tropfen über den Rand de» Becher» gegossen).
» Wer den Lutz sich genommen, und nicht auch andre» hingunimmt.
Ist unwürdig gewiß auch der erhaltenen Gunst