Opvositioiisregmigen in Frankreich.
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der königstreue Du Plessis trat in einer Schrift ziemlich scharf gegenden König auf?)
Wie hätte Heinrich da nicht nachgeben sollen! Er willigteein, daß die Resormirten bis auf weiteres die 200 SicherheitsPlätze— Städte und Schlösser — die sie inne hatten, behielten, und ver-pflichtete sich, die Garnisonen von 75 Städten und Forts, die inder Gewalt der Resormirten blieben, selbst zu besolden. Die könig-liche Kasse hatte für diese hugenottischen Garnisonen jährlich über205,000 Ecus zu bezahlen. Auf acht Jahre, von 1599 an gerechnet,sollte dieses königliche Versprechen Gültigkeit haben. Dann solltenzwar die Resormirten verpflichtet sein, die Sicherheitsplätze an denKönig zurückzugeben, aber der letztere wird doch in jenen die pro-testantischen Gouverneure bis zu ihrem Tode noch belassen?)
Gewiß große Errungenschaften! indeß dieses königliche Brevetsicherte nur die militärische Lage der Resormirten, ließ aber ihre poli-tische Stellung in dem Staatskörper selbst noch unberührt. ZweiJahre lang — seit dem Ende des Jahres 1596 — wurde überdiesen Gegenstand zwischen den Häuptern der Hugenotten und denköniglichen Kommissionen unterhandelt. Die letzteren suchten hauptsäch-lich das zu erreichen, daß die politische Organisation der Resormirtenauf irgend eine Weise dem Staatskörper eingeordnet und dem Königeunterstellt werde: und endlich mußten die hugenottischen Führer sichhierzu verstehen. So unterzeichnete denn Heinrich IV. am 15. April1598 in der Stadt Nantes — von welcher 39 Jahre früher die
') Die Schrift, allerdings einige Monate später edirt, hieß: Oriek äiseours,xnr lehnst ellnoun psut s8trs S8elnroi äse ju8ts8 xroveäure8 äs evux äs InReligion roloruiss. Abgedr. in den iOsttrss äs Du I4sssi8, II. Luxxleiu.243 tk. — Da zur selben Zeit die Verfolgungen gegen die Hugenotten wiederzunahmen, so erschien auch hierüber eine Schrift unter dem Titel: DIniuts8äe8 LKÜ8S8 relorwss8 äs brause; s. O. äs Delioo, Rist. äs8 Drotübt. enbrause, 270.
0 OnpstiAUö, Dwt. äs In Rslorms, äs In Di^ue st än reZus äs Henri IV.,t. VIII. 77 tk. — Mau findet die Artikel der Uebereinkunft zu Chatellerault ge-nau, wenn auch auszüglich, aufgeführt bei LudiAue, Rist. univ., V. 17. p. 333.
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