Oppositionsregungen in Frankreich.
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in der -Angelegenheit der spanischen Hebelgriffe in das deutscheReichsgebiet; so handelte er zum Theil in den Niederlanden, so —wie wir bald sehen werden — in dem türkisch-deutschen Kriege:nirgends aber zeigte diese Politik sich deutlicher, als in dem straß-burger Bisthumsstreite.
Seit dem Jahre 1592 bekämpften sich in Straßburg der vonder evangelischen Mehrheit des Kapitels zum Administrator des Bis-thums erwählte Johann Georg von Brandenburg, Sohn des KurfürstenJoachim Friedrich, und der von den katholischen Kanonikern ernannteBischof, der Kardinal Karl von Lothringen.') Während einige evange-lische Fürsten eifrig die Partei ihres Glaubensgenossen genommenhatten, unterstützten die Katholiken und besonders das Hans Lothrin-gen nicht minder den katholischen Prätendenten. Unter Vermitte-lung des Kaisers hatte man im März 1593 einen vorläufigen Ver-trag geschlossen, welcher das Bisthum unter den Protestanten undden Katholiken theilte. Inzwischen dauerten die Verhandlungenbehufs einer endgültigen Regelung der Angelegenheit fort, ohne dochzu einem Ergebniß zu führen. Im Jahre 1599 ertheilte der Kaiserdem Kardinal förmlich die Investitur und Belehnung mit dem Welt-lichen des Bisthums Straßburg. Als das Haus Brandenburg sichhierüber beschwerte, erklärte der Kaiser freilich, daß diese Investiturdie Rechte und Besitzungen des Administrators in keiner Weiseschädigen sollte: indeß der Kardinal band sich nicht an dieses Ver-sprechen des Kaisers. Vielmehr verlangte er von dem Reichs-Kammer-gericht die Ermächtigung, das Bisthum mit Gewalt sich anzueignen.Die evangelischen Fürsten richteten sich deshalb an Heinrich IV.,der ihnen auch seine Verwendung bei dem Kardinale zusagte, da-mit dieser von seinem Prozesse Abstand nähme. Er sandte sogarim Frühjahr 1600 den Marschall von Boisdauphin in offiziellerMission an das Kapitel von Straßburg, den Kardinal und den Ad-
>) Vgl. u. A. Dropsen, Geschichte der preußischen Politik, II., II., 519 ff.liSttr. illiW., V. 201. sll. Jan. 1600.)