Band 
Erster Theil.
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Seudi an die Bünde bezahlen und ihnen ebenso oft 50 Musketenmit der dazu gehörigen Munition geben Die Unterthanen beiderRepubliken konnten frei gegenseitig in dem Lande der anderen ver-kehren und entrichteten nur die bisher üblichen Zölle für die Waa-ren, die sie einführten. Besondere Bestimmungen regelten den Ge-treide- und Salzhandel und sicherten zumal den Graubündnern einewohlfeile Zufuhr dieser beiden unentbehrlichen Lebensbedürfnisse.Das Bündniß sollte auf zehn Jahre Gültigkeit haben und stetsabermals um zehn Jahre weiter gehen, wenn es nicht ein Jahr vorAblauf des Termines gekündigt würde.

Sieben bündnerische Gesandte gingen nach Venedig, unddort beschwor man gegenseitig das Uebereinkommen aus feierlicheArt.')

Die Spanier waren begreiflicher Weise mit diesem Vertrageäußerst unzufrieden. Schon war Savoyen ihnen entgangen undhatte sich dem politischen System Frankreichs angeschlossen. DerGroßherzog von Florenz war seit lange in heimlicher Feindschaft ge-gen Spanien befangen und hatte sich durch die Vermählung seinerNichte an Heinrich IV. diesem ganz entschieden genähert. Zu glei-cher Zeit suchte Frankreich eine Heirath zwischen dem Herzoge vonNemours und der Tochter des Herzogs von Modena zu Stande zubringen, um dadurch den Letzteren ebenfalls für sich zu gewinnen?)Venedig war immer seit Franz I. französisch und antispanisch ge-sinnt gewesen, und selbst von Klemens VIII. konnte eine thätigeHülfe in einem Konflikte mit Frankreich spanischerseits nicht erwartetwerden. So erntete Spanien die Frucht seiner habgierigen, treu-losen und dabei doch schwankenden Politik auch in Italien; es sahsich auf der Halbinsel ganz vereinsamt, theils von gleichgültigentheils von feindseligen Staaten umgeben, nur wenige kleine Vasallen

y Norosmi, 640.

9 N8. Cons. des sp. Staatsr. v. 25. Febr. 1603; Arch. v. Sim-, ^1426. — Dep. Tassis' vom 23. Jan.; ibiä. 1606.