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Viertes Kapitel.
lichen Jurisdiktion. Bellarmin war unbequem, weil er in seinenSchriften die kirchliche Gewalt über die weltliche erhob, ja den Päpstenselbst das Recht zusprach, Fürsten abzusetzen und ihre Unterthanenvon dem Eide der Treue zu entbinden. Auf Baronius kommenwir sogleich zurück. Um den heiligen Vater und dessen unmittel-haren Anhänger im Kardinal-Kollegium zufrieden zu stellen, rief diespanische Regierung noch am Ende des Jahres 1604 ihren demPapste mißliebigen Botschafter in Rom, den Marques von Villena —den Nachfolger des Herzogs von Sessa — ab und sandte an dessenStelle den milden und allgemein beliebten Herzog von Feria, bis-her Vizekönig von Sizilien: eine Aenderung, die dem Papste sehrzur Genugthuung gereichte?) Daß aber auch die geheimen Um-triebe spanischerseits nicht gefehlt haben, kann man aus der Ge-schichte der nachherigen Konklaven hinreichend ersehen.
Endlich, am 3. März 1605, wurde Klemens VIII. durch denTod von seinen Leiden erlöst. Kaum war die Nachricht von diesemEreigniß nach Paris gekommen, als der König neue dringende Wei-sungen an Joyeuse betreffs der Gewinnung einzelner Kardinäle ge-langen ließ (16. März. 2) Nach Abhaltung der gebräuchlichen neun-tägigen Trauer gingen die Kardinäle, einundsechszig an der Zahl,in das Konklave (14. März). Es standen sich vor allem die beidenGroßmächte Spanien und Frankreich gegenüber; der erste Fürst derChristenheit, der Kaiser, hatte weniger Einfluß, als der kleinsteHerr im vielgespaltenen Italien. Die Spanier fürchteten vor allem,Baronius aus den päpstlichen Thron erhoben zu sehen. Derselbehatte in seinen ^nnalss Loolosiustioi die Ansprüche des heiligenStuhles auf Neapel und Sizilien warm verfochten und war darübermit der Regierung von Valladolid in Streit gerathen, welche denInteressen der Kirche nur so lange ergeben war, als sie nicht mit
st l.. in., VI. 344.
st Ibiä.,' 375. — Onviln, 112, giebt als den Todestag Klemens' VIII.fälschlich den 23. März an. — Nerenrs trnv^nis (Genf, 1619; 12"), I. 2 V.nennt 3. Mai, verbessert sich aber selbst in der kretnos 8. k.