Die Vertreibung der MoriskoS.
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20,000 zur Abfuhrt benutzten. Den Governadoren der spanischenPresidios an der afrikanischen Nordküste wurde zur Pflicht ge-macht, die Morisken frei und ungehindert durch ihr Gebiet zuleiten. ') Auch auf der Fahrt selbst wurden sie von denköniglichen Befehlshabern im ganzen gut behandelt. Zuerst liefenin der That günstige Nachrichten von den früher Eingeschifften ein;einzelne kamen sogar zurück und schilderten ihre gute Aufnahme inTunis, Oran, Algier, Tlemcen und andern großen Städten derafrikanischen Küste. Hierauf hatten sich wie erwähnt, gleich 20,000Morisken für eigene Kosten auf den mit Embargo belegten Privat-fahrzeugen eingeschifft. Indessen bald hörte man gerade Entgegen-gesetztes. Auf ihrem Weiterzuge in das Innere des Landes warendie unglücklichen Flüchtlinge nicht nur erschreckt durch die Un-fruchtbarkeit des Sandbodens, der einen so traurigen Kontrastbildete zu den reichen Gefilden der Huerta von Valencia; sondernsie waren auch von den Beduinen, ihren eigenen Glaubens- undStammesgenossen, überfallen, ausgeplündert, getödtet, ihre.Frauenentehrt worden. Nach dem Urtheile der Leute, welche die Be-wohner des Westens von Nordafrika genau kennen, hat bei derenCharakter eine solche Schändlichkeit nichts Auffaltendes.
Am schlimmsten ging es denjenigen, die sich aus Privatfahr-zeugen eingeschifft hatten. Obwohl die Kapitäne sich an demhohen Fahrgelde, das sie ihnen abnahmen, außerordentlich be-reicherten, so waren die Habgierigen hiermit doch noch nicht zu-frieden. Sie schlugen die ihnen anvertrauten Morisken todt,warfen sie in das Meer, setzten sie auf wüste Inseln aus, umsich ihrer Habe zu bemächtigen — kurz sie verübten gegen die-selben alle die Greuel, welche auch die Juden bei ihrer Vertreibungaus Spanien im Jahre 1492 von den Seeleuten zu erdulden
') Wir haben allerdings nur den Befehl an den Gov. v. Tanger,4. Oktober 1609 (bei Davits., Vicla äs Detips 111., p. 230): indeß esist kein Zweifel, daß die übrigen Governadoren ähnliche Befehle empfangenhaben.