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Zweites Kapitel.
gehabt hatten.') Wer van diesen schändlichen Kapitänen der spa-nischen Justiz in die Hände fiel, wurde mitsanunt der mitschuldigenSchiffsmannschaft martcrvoll hingerichtet. Aber wer mag es denunglücklichen Morisken verdenken, daß sie vvr einer Fahrt zurück-schreckten, die sie aus dem Meere räuberischen Seeleuten, auf demLande den nicht minder schlimmen Beduinen aussetzte? Soll dochetwa die Hälfte der Eingeschifften aus die eine oder die andereWeise umgekommen sein!
Schon aus diesen Gründen kehrten viele der noch zurück-gebliebenen Morästen zu dem ersten Entschlüsse zurück, sich derAustreibung mit den Waffen-in der Hand zu widersetzen. Eswirkte aber nach dieser Richtung hin auch der Umstand, daß nachdem anfänglich günstigem Erfolge der Einschiffung die Regierungbegann, die Milde und Fürsorge, die sie aus Furcht vor den Mo-risken diesen gezeigt hatte, in größere Strenge und Rücksichtslosig-keit umzuwandeln. Sogleich nach dem Beschlusse, sich der Aus-treibung zu unterwerfen, hatten die Morisken, die ja nur aufihrer Person Werthsachen fortschaffen durften, die Versteigerungaller ihrer beweglichen Güter, als Weizen, Gerste, Zucker, Honig,Früchte, Geflügel, Vieh, Hausgeräth begonnen. Da sie natürlichzu Schleuderpreisen losschlugen, drückten sie die Preise der Lebens-mittel in ganz Spanien. Dadurch geschah den Landleutcn derübrigen Provinzen großer Schaden; auch verloren hierdurch dieHerren der verschiedenen Orte bedeutend, da ihnen die zurück-gelassenen beweglichen Güter der Morisken zur Entschädigung fürden Verlust ihrer Renten verheißen war. Die Folge warenbittere Beschwerden der Barone bei dem Vizekönige, welcher des-halb am 1. Oktober den Morisken bei Strafe der Nichtigkeit denVerkauf aller unbeweglichen Güter, sowie der Lastthiere, Feld-früchte u. s. w. untersagte. 2) Nicht lange darauf wurde auch den
>) (Iruetr, Geschichte der Juden, VIII. 371.si Oteeeiou äo äoe. iueä. XVIII. 11. tk.