Band 
Zweiter Theil.
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zu Deklamationen gegen ihn hätten die Freunde des Hauses Habs-bürg gefunden, wie hätte man ihn beim Papste verleumdet undalle guten Katholiken gegen ihn aufgereizt! So gab er seine(Einwilligung zur Aufnahme der Morisken in Frankreich nur unterBedingungen, die von einer Ablehnung nicht sehr verschiedenwaren. Er verpflichtete die Morisken nicht nur zu treuem Be-kenntniß der katholischen Religion unter Androhung der Todes-strafe, sondern unterwarf sie auch der beständigen drückenden Aufsichtibres Diözesanbischofes.') Den Durchzug durch Frankreich hatHeinrich damals noch allen Morisken gestattet, und wohl 70,000der Unglücklichen benutzten denselben, obwohl ein jeder dafür einEintrittsgeld von zehn Dukaten erlegen mußte: wenige Wochenspäter (Mitte April) verbot er auch^diesen, kein nichtkatholischerMoriske sollte mehr Eintritt in das Königreich haben. H Es wardas überhaupt eine Zeit, wo Heinrich, wie von dunkler Ahnungnahender Gefahr ergriffen, auffallende Aengstlichkeit und Un-entschlossenheit zeigte.

Wie aus Valencia, so ging auch aus Aragon eine Deputationder Eortes an den König, ihn um Beibehaltung der Morisken zubitten, von denen sie, nach ihrer Behauptung, sechs MillionenDukaten jährlicher Einkünfte zogen: selbstverständlich blieb ihr An-suchen ohne jeden Erfolg. Am 29. Mai 1610 wurde gleichzeitigin Barcelona und Zaragoza der Ausweisungsbefehl veröffentlicht.Plan sieht, wie mit der allmählichen Verminderung der noch inDpanien zurückbleibenden Morisken das heuchlerische Wohlwollender Regierung für dieselben abnimmt, um Habsucht und HaßPlatz zu machen. Den valencianer Morisken war erlaubt worden,ihr Geld mitzunehmen; den andalusischen, so viel sie davon inWaaren mit fortschaffen könnten; den aragonisch-katalonischen Mo-

') Edikt »ein 22. Februar 1610; Nsrours krunyois, II. ; sä. Köln 16151I>. 12 L

I,L OrLliKS, Neinoires cle I,u tkoroe, II. 26!!. — Nsreure trausois,II. 15. — (Ädrsrrr, 402. 415.