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Zweites Kapitel.
risken wurde nur gestattet, Geld zur Reise und sonst blos so vielvon ihren beweglichen Gütern zu behalten, wie sie auf ihrerPerson tragen konnten. Alles übrige bewegliche und unbeweglicheVermögen sollte theils den Gutsherren theils dem Könige anheimfallen.') Das war die Milde gegenüber den Morisken, mit derman früher geprunkt hatte.
Was sollten gegen eine Streitmacht von etwa 15,000 Sol-daten und Milizen die fast schon ganz vereinsamten Morisken vonKatalonien und Aragon unternehmen? Sie ließen sich ruhig inHaufen von 2 bis 3000 durch die königlichen Kommissarien anihre Bestimmungsorte führen. Der größere Theil dieser Moriskenwurde in dem Hafen von Alfaques nach der Berberei eingeschifft;die letzten segelten erst im September 1610 ab. Andere, etwa14,000 an der Zahl, wandten sich durch Navarra nach der fran-zösischen Grenze, die sie trotz des Verbotes des französischen Königsüberschreiten zu können hofften. Diese Reise war ein wahrerLeidensweg für die Unglücklichen, die von der fanatisch-rohen Be-völkerung schrecklich mißhandelt wurden. Alles mußten sie theuererkaufen: jeden Schluck Wassers, den Schatten des Baumes, unterwelchem sie von der Hitze und Ermüdung des Weges ausruhenwollten^) indem sie ihre Reise in der furchtbaren Muth der Sommer-monate machten. Mangel und Erschöpfung stellten sich bald unterden Flüchtlingen ein und tödteten eine Menge von ihnen.
Als diese Aermsten (Ende Juni) an der französischen Grenzeanlangten, war Heinrich IV. bereits dem Messer des Meuchel-mörders erlegen. Die Regentin, bigott katholisch, hatte sein Verbot,irgend einen Morisken Frankreich betreten zu lassen, wiederholt.Ebenso hatte das Parlament von Toulouse den Morisken den
') LIscin, Ost'snsio ticlei in onusn Ueopli^tnrnin (Valencia 1610)p. 602 tk. 612 tk. — Auch der Stadtrath von Murcia hatte gegen die Aus-treibung der Morisken protestirt (17. Okt. 1609); Inner, 317 k.
0 Lleän, Oorönien, 1049: pnznnäo ei ngun x In sonibrn por eieninino.