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Zweites Kapitel.
Folge des massenhaften Anfkaufes eine große Theuerung spanischerJndustrieerzeugnisse einzutreten. So wurde (März 1610) denMorisken die Mitnahme von Münzen und Edelmetallen wiedergestattet, wenn sie nur die Hälfte davon dem Könige entrichteten.Selbstverständlich hüteten die Morisken sich vor allzu strengerBeobachtung dieser Klausel. Auch hier fanden sich zumal por-tugiesische Geschäftsleute, die gegen gute Provision den MoriskenWechsel auf Frankreich gaben, die sich leicht den Augen der alleAbziehenden registrirenden Beamten verbergen ließen. Freilichnahm das ein Ende, als der Durchzug durch Frankreich gesperrtwurde: noch 10,642 Morisken wurden über Cartagena nach derafrikanischen Küste dirigirt.
Endlich, vorn 10. Juli 16l0 datirt, erschien der königlicheBefehl, der auch die Morisken von Alt- und Neukastilien, Estre-madura und der Mancha — die letzten in Spanien — auswies.')Dieses Dekret ist ein prächtiges Muster offizieller Heuchelei. Eswurde hier die Austreibung dieser Morisken damit begründet, daßsie durch den häufigen Gebrauch, den sie von der königlichen Aus-wanderungserlaubniß gemacht, gezeigt hätten, sie seien ebensoschlechte Christen und verrätherische Unterthanen, wie ihre Stammes-brüder in den andern Provinzen! Als ob der König die Absichtgehabt hätte, sie zumckzuhalten, wenn sie von jener Erlaubnißnicht Gebrauch gemacht und die gewaltsame Austreibung abgewartethaben würden! Philipp III. behauptete weiter, er sei berechtigt,den kastilischen Morisken als Hochverräthern Leben und Güter zunehmen: aber nirgends findet sich das mindeste Faktum, diese soallgemeine und deshalb so bequeme Anklage zu erhärten, die inder That den kastilischen Morisken gegenüber völlig unbegründetist.") In zwei Monaten mußte die Räumung vollzogen sein.
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U Mit der in Spanien einmal üblichen vernunstlosen Willkür wurdejetzt wieder die Umwandlung des beweglichen Vermögens der Morisken inspanische Waaren anbefohlen.