Band 
Dritter Theil.
Seite
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Der niederländische Waffenstillstand.

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länder sich durch eigene Kraft, mit den schwersten Opfern jeglicherArt, ohne nennenswertste fremde Hülse ihrer Feinde erwehrt. Daranhatte sich der Geist nationalen Selbstbewußtseins und republika-nischer Freiheit wesentlich erhoben und verstärkt, und längst wardas Volk der „Vereinigten Provinzen" fest entschlossen, sein Landselbstständig und unabhängig von jeder fremden Herrschaft zu er-halten. Das Bedürfniß und das Verlangen, sich einer auswär-tigen Schntzmacht zn unterstellen, war längst verschwunden. Anderer-seits durfte man doch auch den einzigen mächtigen Verbündeten,den französischen Monarchen, nicht geradezu beleidigen und ab-schrecken. Nichts listiger und feiner, als wie diese biedern Re-publikaner sich aus den Rath Aerssen's aus der Verlegenheit zogen.Sie gingen scheinbar mit der größten Bereitwilligkeit auf desKönigs Wünsche ein und zeigten viele Lust, Unterthanen SeinerAllerchristlichstcn Majestät zu werden; nur hätten sie keine Voll-macht, eine so wichtige Angelegenheit zu beschließen, und sähen sichdeshalb verfassnngsgemäß genöthigt, alle Städte und selbstständigenKommunen der sieben Provinzen zu befragen. Mit dieser Ant-wort kam Aerssen nach Paris zurück, und begreiflicher Weise wollteHeinrich IV. nichts von einem solchen Schritte wissen, der, währendein Erfolg von ihm nicht zu hoffen war, nicht allein das hollän-dische Volk ihm unheilbar entfremdet und auf die Seite derSpanier getrieben, sondern auch bei allen Freundest und Bundes-genossen Frankreichs Entrüstung und lebhaftes Mißtrauen her-vorgerufen haben würde. Aerssen stellte ihm überdies vor, daßgegen eine so offenkundige Vereinigung der freien Niederlandemit Frankreich König Jakob sich zweifellos mit Spanien ver-bünden werde, doppelt gefährlich, weil noch englische und schottischeTruppen iu den Niederlanden standen und einige der wichtigstenFestungen inne hatten — während im Innern Holland's eine zahl-reiche Partei und zumal die Katholiken sich dagegen erheben würden.')

9 Dep. Acrssen's vom 7. Okt. 1606; ebcndas. p. 89.