Band 
Dritter Theil.
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Zweites Kapitel.

Es zeigte sich bald, wie wenig aufrichtig die vorgebliche Zu-stimmung der Geueralstaaten zu den Vorschlägen des französischenKönigs gewesen war, wie große Scheu dieselben vielmehr vor denehrgeizigen Entwürfen Heinrich's IV. hegten. Nicht allein wiesensie jede Vermehrung der französischen Regimenter in den Nieder-landen zurück, sondern sie schritten selbst znr allmählichen Ersetzungder französischen Soldaten in denselben durch Söldner andererNationalität; nur Geld wollten sie von Frankreich haben. Das tiefeMißtrauen, welches sich in diesen Maßregeln ausdrückte, erzürntefreilich Heinrich IV. sehr. Er beschwerte sich bei Aersscn bitterüber die letzten Mißerfolge der Vereinigten Provinzen, als ob siedurch Mangel an Eifer und Geschicklichkeit verschuldet wären, be-klagte, daß die Staaten sich so wenig nach seinen Rathschlägenrichteten und so geringen Nutzen aus seiner Unterstützung zögen,und dazu fügte er die bedenkliche Drohung, er werde nicht mehrruhig mit ansehen, wie so viele Anstrengungen zu ihren Gunsten,durch die er seinen Nachbarn Anstoß gäbe, seine eigenen Angelegen-heiten benachtheilige und das Leben seiner Unterthanen in Gefahrbringe, ihnen und Frankreich nur zum Schaden gereichten. Zugleichwurde Buzenval, der Vertreter Frankreich's im Haag, beauftragt,die Generalstände zur Absendung genügend bevollmächtigter Ge-sandten nach Paris aufzufordern, die dort den französisch-hollän-dischen Bündmßvertrag auf neuen Grundlagen, d. h. mit ent-sprechenden territorialen Vortheilen für Frankreich abschließen sollten.Namentlich für die Einräumung der flandrischen Festungen undbesonders von Sluys wäre Heinrich bereit gewesen, den Holländernseinen Schutz und die Entrichtung von einer Million Gvldthalerjährlich zu gewähren. Selbst Franz Aerssen rieth seinen Auftrag-gebern dringend die Annahme dieser bescheidenern ForderungenHeinrich's IV. an?) Indeß, Woche auf Woche verstrich, ohne daß

0 Dep. Aerssen's vom 9. Aug. 1606; veventer, Oe-Ienlrstnlrlren III. 80.— Instruktion an Ieannin und Buzenval vom 22. April 1607; I'etiwt, IM-Moiren II, XI. 473 5.