Band 
Dritter Theil.
Seite
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Der niederländische Waffenstillstand.

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die holländischen Deputirten anlangten. Ohne Zweifel fürchtetendie Staaten, daß bei den Unterhandlungen der König unannehm-bare Forderungen stellen und damit aus jenen nur ein vollkommenesZerwürfnis; zwischen Frankreich und Holland entstehen werde.

Trotz dieser Enttäuschungen aber vertheidigte Heinrich in derniederländischen Freiheit zu sehr sein eigenes Interesse, als daß erdieser Mißstimmung dauernde Folge gegeben hätte; die Geld-zahlungen Frankreichs an die Holländer nahmen ihren gewohnten,innerhalb mäßiger Grenzen verlaufenden Fortgang. Ja, als derFeldzug des Jahres 1606 stets neue Verluste für die Holländerbrachte, sandte ihnen der König noch überdies Mundvorrath undGeschütz zu.')

Uebrigens hatte er auf jene erste Zurückweisung hin seinePläne noch keineswegs aufgegeben, besondere Vortheile für Frank-reich den Holländern abzunöthigen. Aus den Vorschlag Buzenval'sHversuchte er es zunächst wieder in bescheidenerer Weise, indem erfür die Franzosen als Garantie der Rückzahlung der den Hollän-dern vorgeschossenen Gelder ebenso Sicherhcitsplätze verlangte, wiesie den Engländern bereits auf den seeländischen Inseln eingeräumtwaren; und zwar forderte er SInys und die übrigen Orte desholländischen Theiles von Flandern, des sogenannten Staatsflandern(Herbst 1606 ). Aber auch die weitergehenden Gelüste waren nochnicht verschwunden, und immer wieder verfolgte Snlly den hollän-dischen Agenten mit Fragen: wie viele Truppen und Schiffe dieHolländer dein französischen Könige als ihrem Souverän wohlgewähren, ob sie ihm nicht jährlich ein Einkommen von siebenMillionen Limes zusichern würden? Da war es freilich unan-genehm, daß in der letzten Woche des Jahres 1606 Bnzenval, derwegen einer gefährlichen Brustkrankbeit seine Abberufung erhalten

>18. Dep. Zninga's vom 13. Jan., 18. Aug. 1606 (Paris, Nat.-Archiv). — >18. Buzmval an Billeroy, 15. Fan. 1606 ;Paris, Nat.-Bidl.p —>18. Dop. Ayala's vom 17. Juli >606 (Wien).

") Ileventer, a. a. 2. Inloillinz;, p. XIII. 5.

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