Band 
Dritter Theil.
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Zweites Kapitel.

ländischen Friedensverhandlungen; und zwar Jeannin, den ge-schicktesten unter allen seinen Diplomaten, nnd Buzenval, dessenGesundheit sich augenblicklich wieder gebessert hatte, und der dieniederländischen Verhältnisse wie kein anderer kannte. So nöthigteder französische König gewissermaßen seine Vermittelung auf, nndzwar um so zudringlicher, je geflissentlicher sowohl die General-staaten als die brüsseler Regierung ihn bisher über ihre Verhand-lungen im Dunkel gelassen hatten! Er suchte freilich aus dieserfalschen Lage heraus zu kommen, indem er sofort den englischenKönig zur Mitwirkung aufforderte, gewiß, daß seine, Jeannin'sund Buzeiwal's Staatsknnst doch jederzeit der König Jakob's nndseiner mittelmäßigen Diplomaten überlegen sein werde.

Zur Kennzeichnung von Heinrich's Anschauungen und Ab-sichten ist es nothwendig, die an Jeannin und Buzenval ertheiltenInstruktionen kurz zu charakterisiren. Zunächst sollten sie jedesMißtrauen gegen die französische Politik bei den Holländern zer-stören und ihnen versichern, daß der König sie in allen ihrenheilsamen Entschließungen zu unterstützen bereit sei, möchten die-selben friedlich oder kriegerisch ausfallen. Vor allem möchten jenegeeint bleiben, das sei die Grundbedingung ihres Wohles. DasSicherste wäre ein förmlicher Friede — kein lang dauernder Waffen-stillstand — der möglichst schnell abgeschlossen würde, um allenUmtrieben von innen und außen die Thür zu sperren. In diesemFrieden müsse man unter anderni die Räumung auch der gehor-samen Niederlande durch die spanischeil Truppen und Beamten zuerreichen suchen — was Heinrich IV. schon vom französischenStandpunkte wünschen mußte. Freigebung des katholischen Gottes-dienstes in den Vereinigten Provinzen sollten Buzenval und Jeanninnur verlangen, wenn sie sicher seien, mit dieser Forderung denStaaten keinen Anstoß zu geben. Würde aber der Krieg wiedernöthig werden, so sei Frankreich nicht nur bereit, den Staatenjedes mögliche Bündniß zu gestatten, sondern auch selbst ihnenHülse zu leisten unter der Bedingung, daß alle Central-, Provin-